Prüffristen für Hausverwaltungen

Welche Prüfungen anfallen, hängt daran, was im Haus steht. Hier sehen Sie, welche Anlagen in der Verwaltung von Mietshäusern und Wohnungseigentum eine Rolle spielen, wie oft sie geprüft werden und wann sie überhaupt dazugehören.

In vielen Mehrfamilienhäusern

Diese Prüfungen gehören zur Grundausstattung fast jeder Objektakte, sobald die genannte Technik im Haus ist.

AnlageFristGrundlage
Legionellen-Untersuchung
Haus mit vermieteten Wohnungen, Duschen und zentraler Warmwasserbereitung über 400 l oder mehr als 3 l in einer Leitung. Nicht im Ein- oder Zweifamilienhaus.
Alle 3 Jahre, bei öffentlicher Tätigkeit jährlichTrinkwV § 31
Feuerstättenschau und Kehrung
Bei Feuerstätten und Abgasanlagen im Haus. Maßgeblich ist der Feuerstättenbescheid.
Schau zweimal in 7 Jahren, Kehrung nach BescheidSchfHwG, KÜO
Abgasmessung der Heizung
Bei Feuerungsanlagen ab 4 kW, mit Ausnahmen, etwa für Kaminöfen.
Jedes 2. oder 3. Kalenderjahr je nach Alter1. BImSchV § 15
Rauchwarnmelder (NRW)
Wohnungen in NRW. Den Einbau trägt der Eigentümer, die Wartung meist der Mieter, sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt.
Wartung jährlichDIN 14676-1; Pflicht: BauO NRW § 47 Abs. 2
Gasleitungen im Gebäude
Bei Gasleitungen im Haus. Verantwortlich ist der Anschlussnehmer, in der Regel der Eigentümer.
Gebrauchsfähigkeits­prüfung alle 12 Jahre nach TRGI 2018DVGW-TRGI 2018
Rückstauverschlüsse
Wenn das Haus einen Rückstauverschluss hat.
Wartung halbjährlichHerstellerangaben; DIN 1986-3:2024-05 nicht eingesehen
Systemtrenner und Rückflussverhinderer
Wenn die Trinkwasserinstallation solche Sicherungen hat, zum Beispiel an der Heizungsbefüllung.
Inspektion halbjährlich, Wartung jährlichDIN EN 806-5, DIN EN 1717

Wenn die Anlage im Objekt steht

Hier entscheidet die Bestandsaufnahme: Was im Gebäude nicht vorhanden ist, fällt weg.

AnlageFristGrundlage
Aufzüge
Nach dem Wortlaut der BetrSichV auch für Vermieter und WEG von Wohngebäuden. Die Prüfung macht eine zugelassene Überwachungsstelle, die Wartung ersetzt sie nicht.
Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung dazwischenBetrSichV Anhang 2
Kraftbetätigte Tore und Türen
Zum Beispiel das Tiefgaragentor. Im Wohnobjekt gilt die ASR A1.7 nicht unmittelbar, maßgeblich sind Hersteller und Verkehrssicherungspflicht.
Regelmäßig, die ASR empfiehlt jährlichArbStättV, ASR A1.7
Spielplatzgeräte
Spielplatz auf dem Grundstück. Die Pflicht folgt aus der Verkehrssicherungspflicht.
Hauptinspektion jährlich, operative Inspektion alle 1 bis 3 MonateDIN EN 1176-7
Feststellanlagen an Brandschutztüren
Türen, die über eine Feststellanlage offen stehen, etwa im Treppenhaus oder zur Tiefgarage.
Wartung jährlich, Betreiberprüfung monatlichDIN 14677, DIBt-Zulassung
Brandschutztüren und -tore
Brandschutztechnisch erforderliche Türen und Tore, in NRW auch in Wohngebäuden.
Regelmäßig nach Zulassung, Hersteller meist jährlichBauO NRW § 3, Zulassung bzw. Hersteller
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Auch der Rauchabzug im Treppenraum eines Wohngebäudes. Dort richtet sich die Wartung nach den Herstellerangaben, im Regelfall jährlich.
Wartung jährlichHerstellerangabe, DIN 18232-2/-5
Heizöltanks
Prüfpflicht je nach Größe, Lage und Standort des Tanks.
Alle 5 Jahre: oberirdisch über 10 m³ (Schutzgebiet über 1 m³), unterirdisch immer (im Schutzgebiet alle 30 Monate)AwSV § 46
Abwasserhebeanlagen
Hebeanlage im Keller. Im Mehrfamilienhaus sieht die Norm eine halbjährliche Wartung vor.
Wartung alle 3 bis 12 Monate je nach GebäudeDIN EN 12056-4
Druckerhöhungsanlagen
Typisch für größere Mehrfamilienhäuser und Hochhäuser.
Inspektion jährlich, Wartung nach HerstellerDIN EN 806-5
Klimaanlagen und Wärmepumpen (F-Gase)
Wärmepumpe oder Klimagerät ab der Füllmengen-Schwelle. Die Ausnahme für hermetisch geschlossene Geräte gilt nur mit Kennzeichnung, natürliche Kältemittel wie Propan fallen nicht darunter.
Ab 5 t CO₂-Äquivalent, je nach Menge alle 3 bis 12 MonateEU-Verordnung 2024/573
Photovoltaikanlagen
Für Unternehmen als Betreiber gilt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Für private Betreiber ist sie eine Empfehlung, die Verkehrssicherungspflicht bleibt.
Alle 4 Jahre durch ElektrofachkraftDGUV Information 203-080
Blitzschutzanlagen
Nicht jedes Wohnhaus braucht eine. Pflicht besteht, wo Baurecht, Auflage oder Versicherer sie fordern.
Sichtprüfung alle 1 bis 2 Jahre, umfassende Prüfung alle 2 bis 4 Jahre (Richtwert)DIN EN 62305-3:2011-10 Anhang E
Sicherheitsbeleuchtung
In normalen Wohngebäuden in der Regel nicht vorgeschrieben, wohl aber etwa in Hochhäusern und geschlossenen Großgaragen.
Funktionsprüfung monatlich, Dauertest jährlichDIN EN 50172
Lüftungsanlagen (VDI 6022)
Vor allem vermietete Gewerbeflächen. Ob Vermieter oder Mieter zuständig ist, regelt der Mietvertrag.
Hygieneinspektion alle 3 Jahre, mit Befeuchtung alle 2ArbStättV § 4 Abs. 3, VDI 6022 Blatt 1

Im eigenen Betrieb der Verwaltung

Sobald die Verwaltung Beschäftigte hat, treffen sie diese Pflichten als Arbeitgeberin, zum Beispiel für das Büro und den Hausmeisterdienst.

AnlageFristGrundlage
Feuerlöscher
Büro und Hausmeister-Werkstatt. Im reinen Wohngebäude in NRW verlangt das Bauordnungsrecht in der Regel keine, Pflichten können aber aus Baugenehmigung oder Vertrag folgen.
Instandhaltung alle 2 JahreArbStättV, ASR A2.2
Ortsfeste Elektroanlagen
Eigene Büroräume. Für vermietete Wohnungen gibt es keine gesetzliche Prüfung alle 4 Jahre, für Gemeinschaftsflächen bleibt die Verkehrssicherungspflicht.
Alle 4 JahreDGUV Vorschrift 3
Ortsveränderliche Elektrogeräte
Bürogeräte und Werkzeug der Beschäftigten.
Richtwert 6 Monate (Baustelle 3), im Büro bis 2 Jahre bei Fehlerquote unter 2 %DGUV Vorschrift 3
Leitern und Tritte
Leitern von Hausmeisterdienst und Verwaltung.
Nach Gefährdungsbeurteilung, DGUV empfiehlt mindestens jährlichBetrSichV, TRBS 2121-2

Wer ist zuständig: Eigentümer, Gemeinschaft oder Verwaltung?

  • Mietshaus: Die Pflichten treffen in der Regel den Eigentümer oder Vermieter als Betreiber. Welche Aufgaben die Verwaltung übernimmt, steht im Verwaltervertrag.
  • Wohnungseigentum: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 1 WEG). Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind (§ 27 Abs. 1 WEG). Die Eigentümer können das per Beschluss einschränken oder erweitern (§ 27 Abs. 2 WEG).
  • Im Alltag: Legen Sie je Objekt schriftlich fest, wer welche Prüfung beauftragt und wer den Bericht aufbewahrt. Wie die Haftung im Einzelfall verteilt ist, klärt eine Rechtsberatung.

Häufige Irrtümer in der Verwaltung

  • Aufzüge: Wartungsvertrag mit dem Aufzugsbauer wird mit der Prüfung durch die ZÜS verwechselt – Wartung ersetzt die Prüfung nicht.
  • Kraftbetätigte Tore und Türen: WEG und Hausverwaltungen halten Tiefgaragentore für prüffrei, weil die ASR „nur für Arbeitsstätten“ gilt – im Schadensfall kann eine regelmäßige sachkundige Prüfung trotzdem erwartet werden.
  • Ortsfeste Elektroanlagen: Vermieter glauben, die DGUV V3 schreibe ihnen eine Prüfung der Mietwohnungen alle 4 Jahre vor – das ist nicht der Fall; sie gilt für Unternehmer und ihre Betriebsstätten.
  • Gasleitungen im Gebäude: Vermieter verlassen sich auf die Schornsteinfeger-Überprüfung der Gastherme – diese umfasst nicht die Dichtheit der Leitungsanlage.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): Die Rauchabzugsanlage im Treppenhaus von Wohngebäuden wird gar nicht gewartet, weil es nicht unter die PrüfVO NRW fällt. Die Instandhaltungspflicht nach § 3 BauO NRW gilt für alle Gebäude.
  • Rauchwarnmelder (NRW): Bundesweite Ratgeber sagen, die Wartung liege 'grundsätzlich beim Eigentümer'. In NRW liegt die Betriebsbereitschaft gesetzlich beim unmittelbaren Besitzer (meist Mieter), sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt.

Warum Listen ab mehreren Objekten nicht mehr reichen

Jedes Objekt hat andere Anlagen, und jede Anlage hat ihr eigenes Datum. Der nächste Termin hängt oft an der letzten Prüfung, an der Inbetriebnahme oder am Bescheid des Schornsteinfegers. Wird eine Prüfung später gemacht, kann sich der Folgetermin verschieben, und eine Excel-Liste merkt davon nichts.

In Fristara laden Sie Ihre Objektliste als Excel- oder CSV-Datei hoch und haken je Gebäude an, was dort steht. Fristara erinnert per E-Mail und rechnet nach jeder eingetragenen Prüfung weiter, der Bericht liegt an der Anlage. Fragen Eigentümer oder Versicherung nach, erzeugen Sie den Prüfnachweis als PDF.

Quellen

  1. § 18 WEG: Verwaltung und Benutzung
  2. § 27 WEG: Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Die Quellen zu den einzelnen Fristen stehen auf der jeweiligen Anlagenseite. Angaben zum Bauordnungsrecht beziehen sich auf NRW, in anderen Bundesländern kann es abweichen. Stand: November 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.