PV-Anlage prüfen: Fristen für Betreiber

Solarstromanlagen auf Dach, Fassade oder Freifläche mit Modulen, Leitungen und Wechselrichter.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Prüfung vor Inbetriebnahme und nach Änderungen
DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1 Nr. 1; DIN VDE 0100-600, DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1)Unfallverhütungsvorschrift
Einmalig vor Inbetriebnahme bzw. nach ÄnderungElektrofachkraft
Wiederholung der Messungen und Prüfungen der Gesamtanlage
DGUV Information 203-080 Tabelle 2; DGUV Vorschrift 3 § 5 mit Durchführungsanweisung Tabelle 1AUnfallverhütungsvorschrift
Alle 4 JahreElektrofachkraft
Sichtprüfung der Modulfläche auf lose Module, Klammern, Gestellteile oder Leitungen
DGUV Information 203-080 Tabelle 2Technische Regel oder Norm
MonatlichBetreiber
Kontrolle der Wechselrichter-Anzeige bzw. der Fernüberwachung, besonders auf Isolationsfehler
DGUV Information 203-080 Tabelle 2Technische Regel oder Norm
TäglichBetreiber; Fehlermeldungen wertet eine Elektrofachkraft aus

Wen das betrifft

  • Unternehmen, die eine PV-Anlage betreiben: Die Anlage ist eine ortsfeste elektrische Anlage im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und ist wiederkehrend zu prüfen. Einen Prüfplan für den Betrieb nennt die DGUV Information 203-080 (Ausgabe April 2015).
  • Private Betreiber: Die DGUV Vorschrift 3 gilt für sie nicht, und die DGUV Information 203-080 ist für sie nur eine Empfehlung, wiederkehrende Prüfungen zu organisieren (Nr. 4.2.1). Rechtlich bleibt die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).

Wenn die Frist verpasst wird

  • Verstöße gegen die Prüfpflicht nach § 5 DGUV Vorschrift 3 kann der Unfallversicherungsträger mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro ahnden (§ 9 DGUV Vorschrift 3 i. V. m. § 209 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 SGB VII).
  • Die Fernüberwachung dient laut DGUV Information 203-080 ausdrücklich auch dem Brandschutz: Isolationsfehler sollen früh auffallen.

Häufige Irrtümer

  • Nur auf den Ertrag geschaut: Fehlermeldungen der Überwachung, besonders Isolationsfehler, gehören zeitnah zu einer Elektrofachkraft.
  • 4 Jahre ohne Gefährdungsbeurteilung übernommen: Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden (§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3); Umgebung und Nutzung können kürzere Abstände verlangen.
  • Arbeiten auf dem Dach ohne Absturzsicherung: siehe Eintrag Anschlageinrichtungen auf Dächern.

Quellen

  1. DGUV Information 203-080 Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (April 2015)
  2. KomNet NRW, Dialog 43933: Wiederkehrende Prüfung von PV-Anlagen
  3. DGUV Vorschrift 3 § 5 mit Tabelle 1A (Volltext BGN)
  4. DGUV Vorschrift 3 § 9 Ordnungswidrigkeiten (Volltext BGN)
  5. SGB VII § 209 Bußgeldvorschriften, gesetze-im-internet.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.