Ortsfeste Elektroanlagen

Fest installierte Elektroinstallation (Verteilungen, Leitungen, Steckdosen) sowie fest angeschlossene Geräte und Maschinen in Gebäuden.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand
DGUV Vorschrift 3 § 5 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1A; BetrSichV § 3 Abs. 6, § 14Unfallverhütungsvorschrift
Alle 4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (z. B. Räume mit Saunaöfen, Fliegende Bauten)
DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabelle 1AUnfallverhütungsvorschrift
JährlichElektrofachkraft
Prüfung vor erster Inbetriebnahme und nach Änderung/Instandsetzung
DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1 Nr. 1Unfallverhütungsvorschrift
Einmalig vor Inbetriebnahme bzw. nach ÄnderungElektrofachkraft (bzw. unter deren Leitung und Aufsicht)
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) – Funktionsprüfung durch Drücken der Prüftaste
DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabelle 1AUnfallverhütungsvorschrift
Alle 6 Monate in stationären Anlagen (Richtwert; abweichende Herstellerangaben möglich); in nichtstationären Anlagen, z. B. Baustellen, arbeitstäglichBenutzer

Wen das betrifft

  • Pflichtig nach DGUV V3/BetrSichV sind Unternehmer/Arbeitgeber für die Anlagen ihrer Betriebsstätten (Büro, Werkstatt, Laden, Praxis; auch die Hausverwaltung für eigene Büroräume). Vermieter von Wohngebäuden: keine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung der Elektroinstallation; es bleibt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht (insbesondere Gemeinschaftsflächen). Bei gewerblicher Vermietung ist in der Regel der Mieter als Arbeitgeber für seine Betriebsstätte verantwortlich – vertragliche Zuordnung prüfen. In bestimmten Sonderbauten in NRW (z. B. Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, geschlossene Großgaragen) schreibt die Prüfverordnung NRW zusätzlich Prüfungen der elektrischen Anlagen durch Prüfsachverständige vor – wiederkehrend höchstens alle 6 Jahre.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Wer Anlagen ohne durchgeführte und dokumentierte Prüfung verwenden lässt oder Prüfergebnisse nicht aufzeichnet, handelt ordnungswidrig (BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 30 und 31 i. V. m. § 25 ArbSchG): bis 5.000 €. Verstöße gegen die Prüfpflicht der DGUV Vorschrift 3 kann die Berufsgenossenschaft mit bis zu 10.000 € ahnden (§ 209 SGB VII). Vermieter: zivilrechtliche Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB), kein Bußgeld.

Häufige Irrtümer

  • Vermieter glauben, die DGUV V3 schreibe ihnen eine Prüfung der Mietwohnungen alle 4 Jahre vor – das ist nicht der Fall; sie gilt für Unternehmer und ihre Betriebsstätten.
  • Umgekehrt verzichten Hausverwaltungen ganz auf Prüfungen von Gemeinschaftsanlagen (Treppenhaus, Keller, Tiefgarage), obwohl die Verkehrssicherungspflicht eine angemessene Kontrolle verlangt.
  • Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel werden in einen Topf geworfen und alle nur alle 4 Jahre geprüft.

Quellen

  1. vorschriften.bgn-branchenwissen.de: 7
  2. BetrSichV § 3, gesetze-im-internet.de
  3. BetrSichV § 14, gesetze-im-internet.de
  4. BetrSichV § 22, gesetze-im-internet.de
  5. ARBSCHG § 25, gesetze-im-internet.de
  6. publikationen.dguv.de
  7. weka.de: dguv vorschrift 3 elektrische anlagen und betriebsmittel
  8. DGUV Vorschrift 3 (Volltext mit Durchführungsanweisungen, VBG)
  9. DGUV Fachbereich ETEM: Manuelle Funktionsprüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  10. Prüfverordnung NRW, recht.nrw.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.