Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand DGUV Vorschrift 3 § 5 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1A; BetrSichV § 3 Abs. 6, § 14Unfallverhütungsvorschrift | Alle 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (z. B. Räume mit Saunaöfen, Fliegende Bauten) DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabelle 1AUnfallverhütungsvorschrift | Jährlich | Elektrofachkraft |
| Prüfung vor erster Inbetriebnahme und nach Änderung/Instandsetzung DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1 Nr. 1Unfallverhütungsvorschrift | Einmalig vor Inbetriebnahme bzw. nach Änderung | Elektrofachkraft (bzw. unter deren Leitung und Aufsicht) |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) – Funktionsprüfung durch Drücken der Prüftaste DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabelle 1AUnfallverhütungsvorschrift | Alle 6 Monate in stationären Anlagen (Richtwert; abweichende Herstellerangaben möglich); in nichtstationären Anlagen, z. B. Baustellen, arbeitstäglich | Benutzer |
Wen das betrifft
- Pflichtig nach DGUV V3/BetrSichV sind Unternehmer/Arbeitgeber für die Anlagen ihrer Betriebsstätten (Büro, Werkstatt, Laden, Praxis; auch die Hausverwaltung für eigene Büroräume). Vermieter von Wohngebäuden: keine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung der Elektroinstallation; es bleibt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht (insbesondere Gemeinschaftsflächen). Bei gewerblicher Vermietung ist in der Regel der Mieter als Arbeitgeber für seine Betriebsstätte verantwortlich – vertragliche Zuordnung prüfen. In bestimmten Sonderbauten in NRW (z. B. Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, geschlossene Großgaragen) schreibt die Prüfverordnung NRW zusätzlich Prüfungen der elektrischen Anlagen durch Prüfsachverständige vor – wiederkehrend höchstens alle 6 Jahre.
Wenn die Frist verpasst wird
- Wer Anlagen ohne durchgeführte und dokumentierte Prüfung verwenden lässt oder Prüfergebnisse nicht aufzeichnet, handelt ordnungswidrig (BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 30 und 31 i. V. m. § 25 ArbSchG): bis 5.000 €. Verstöße gegen die Prüfpflicht der DGUV Vorschrift 3 kann die Berufsgenossenschaft mit bis zu 10.000 € ahnden (§ 209 SGB VII). Vermieter: zivilrechtliche Haftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB), kein Bußgeld.
Häufige Irrtümer
- Vermieter glauben, die DGUV V3 schreibe ihnen eine Prüfung der Mietwohnungen alle 4 Jahre vor – das ist nicht der Fall; sie gilt für Unternehmer und ihre Betriebsstätten.
- Umgekehrt verzichten Hausverwaltungen ganz auf Prüfungen von Gemeinschaftsanlagen (Treppenhaus, Keller, Tiefgarage), obwohl die Verkehrssicherungspflicht eine angemessene Kontrolle verlangt.
- Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel werden in einen Topf geworfen und alle nur alle 4 Jahre geprüft.
Quellen
- vorschriften.bgn-branchenwissen.de: 7
- BetrSichV § 3, gesetze-im-internet.de
- BetrSichV § 14, gesetze-im-internet.de
- BetrSichV § 22, gesetze-im-internet.de
- ARBSCHG § 25, gesetze-im-internet.de
- publikationen.dguv.de
- weka.de: dguv vorschrift 3 elektrische anlagen und betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 3 (Volltext mit Durchführungsanweisungen, VBG)
- DGUV Fachbereich ETEM: Manuelle Funktionsprüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
- Prüfverordnung NRW, recht.nrw.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.