Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (Richtwert) DGUV Vorschrift 3 § 5 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1B; BetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2; TRBS 1201Unfallverhütungsvorschrift | Alle 6 Monate (Richtwert); auf Baustellen 3 Monate | Elektrofachkraft; bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Verlängerte Frist bei Fehlerquote unter 2 % – Werkstätten, Fertigung, Baustellen o. Ä. DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabelle 1B (Maximalwerte)Unfallverhütungsvorschrift | Höchstens jährlich | Elektrofachkraft bzw. elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten |
| Verlängerte Frist bei Fehlerquote unter 2 % – Büros und büroähnliche Bedingungen DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisung zu § 5, Tabelle 1B (Maximalwerte)Unfallverhütungsvorschrift | Höchstens alle 2 Jahre | Elektrofachkraft bzw. elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten |
| Sichtkontrolle durch den Benutzer vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel BetrSichV § 4 Abs. 5 Satz 3Gesetz oder Verordnung | Vor jeder Verwendung | Benutzer (unterwiesene Beschäftigte) |
Wen das betrifft
- Arbeitgeber/Unternehmer, deren Beschäftigte elektrische Geräte benutzen (auch Hausverwaltungen und Hausmeisterdienste für ihr eigenes Werkzeug und Büro). Privatpersonen und Vermieter ohne Beschäftigte sind nicht nach DGUV V3/BetrSichV verpflichtet; für Geräte, die Mietern überlassen werden (z. B. möblierte Wohnung), gilt nur die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Wenn die Frist verpasst wird
- Wer Geräte ohne durchgeführte und dokumentierte Prüfung verwenden lässt oder Prüfergebnisse nicht aufzeichnet, handelt ordnungswidrig (BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 30 und 31 i. V. m. § 25 ArbSchG): Geldbuße bis 5.000 €. Verstöße gegen die Prüfpflicht der DGUV Vorschrift 3 (§ 5 i. V. m. § 9) kann die Berufsgenossenschaft nach § 209 SGB VII mit bis zu 10.000 € ahnden. Nach einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit Rückgriff nehmen (§ 110 SGB VII).
Häufige Irrtümer
- Die Tabellenwerte werden als starre gesetzliche Frist verstanden – tatsächlich muss der Arbeitgeber die Frist per Gefährdungsbeurteilung festlegen und begründen.
- Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen und privat mitgebrachte Geräte der Beschäftigten werden bei der Prüfung vergessen.
- Die 2-Jahres-Frist für Büros wird ohne Nachweis der niedrigen Fehlerquote angesetzt.
Quellen
- BetrSichV § 3, gesetze-im-internet.de
- BetrSichV § 14, gesetze-im-internet.de
- BetrSichV § 22, gesetze-im-internet.de
- ARBSCHG § 25, gesetze-im-internet.de
- vorschriften.bgn-branchenwissen.de: 7
- publikationen.dguv.de
- weka.de: betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 3 (Volltext mit Durchführungsanweisungen, VBG)
- BetrSichV § 4, gesetze-im-internet.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.