Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 25. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Fristara ist ein Angebot von Alexander Meier – Fristara, Wilhelmstr. 31, 42553 Velbert („Anbieter“), info@fristara.de.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für die Nutzung der Software Fristara unter app.fristara.de („Dienst“). Sie gelten, wenn der Kunde ihnen bei der Einrichtung seines Betriebs oder bei einer Buchung durch Anklicken zustimmt, und sind im Dienst jederzeit abrufbar und speicherbar. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen. Der Kunde bestätigt bei der Einrichtung und bei jeder Buchung, in diesem Sinne zu handeln.
1.4 Bestandteil dieser Bedingungen ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
2. Leistung
2.1 Fristara ist eine Online-Software zur Verwaltung von Prüf- und Wartungsfristen. Der Kunde legt Objekte, Anlagen und Prüfintervalle an, trägt durchgeführte Prüfungen ein, legt Nachweise ab und erhält Erinnerungen per E-Mail. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, den Dienst im Rahmen seines Tarifs über das Internet zu nutzen. Eine Überlassung der Software erfolgt nicht.
2.2 Die Verantwortung für Prüfungen bleibt beim Kunden. Fristara ist ein Hilfsmittel zur Organisation. Der Dienst prüft keine Anlagen und übernimmt keine Prüf-, Wartungs- oder Betreiberpflichten des Kunden. Er stellt weder fest, welche Prüfungen für eine Anlage vorgeschrieben sind, noch ersetzt er die Beurteilung durch eine befähigte Person, einen Sachverständigen oder eine Behörde.
2.3 Vorlagen. Katalog, Gebäude-Assistent und Prüffristen-Kompass enthalten Vorlagen für Prüfarten, Intervalle und Rechtsgrundlagen. Sie geben den Recherchestand zu dem angegebenen Datum wieder und sind allgemeine Orientierungshilfen, keine Rechts- oder Sachverständigenberatung und keine Prüfung des Einzelfalls. Der Gebäude-Assistent schlägt Vorlagen allein anhand der Angaben des Kunden nach allgemeinen Merkmalen vor. Vorlagen berücksichtigen insbesondere keine Gefährdungsbeurteilungen, Herstellervorgaben, behördlichen Auflagen oder Versicherungsbedingungen. Ändert sich eine Vorlage, passt der Anbieter bereits übernommene Intervalle im Konto des Kunden nicht automatisch an.
2.4 Festlegung durch den Kunden. Mit der Übernahme wird eine Vorlage zur eigenen Festlegung des Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden, die eingetragenen Anlagen, Prüfungen und Intervalle im Einzelfall zu prüfen, anzupassen und die Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Der Dienst weist an den Stellen, an denen Vorlagen übernommen werden, darauf hin.
2.5 Erinnerungen. Der Dienst übergibt Erinnerungen zu den angezeigten Zeitpunkten an seinen Mailserver. Den Zugang beim Empfänger kann der Anbieter nicht garantieren, etwa wegen Spamfiltern, voller Postfächer oder falscher Adressen. Der Kunde stellt sicher, dass Erinnerungen ihn erreichen können (unter anderem durch Freigabe des Absenders im Spamfilter), hält die hinterlegten Adressen aktuell und kontrolliert die Fristenübersicht im Dienst regelmäßig, mindestens monatlich.
2.6 Arbeitstage. Fällt ein berechneter Termin auf einen Tag, den der Kunde nicht als Arbeitstag hinterlegt hat, zieht der Dienst ihn auf den vorherigen Arbeitstag vor.
2.7 Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und dabei Funktionen ändern, sofern der vertragliche Kern (Fristenverwaltung, Erinnerungen, Ablage von Nachweisen, Export) erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
3. Verfügbarkeit
3.1 Der Anbieter stellt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat bereit. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster von höchstens acht Stunden im Monat, nach Möglichkeit zwischen 22 und 6 Uhr, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
3.2 Die Daten werden in Rechenzentren in Deutschland verarbeitet. Die eingesetzten Unterauftragnehmer nennt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
4. Konto, Zugänge und Mitarbeiter
4.1 Für die Nutzung ist ein Konto mit gültiger E-Mail-Adresse nötig. Die Angaben müssen zutreffen.
4.2 Der Inhaber eines Betriebs kann Mitarbeiter einladen, die mit eigenem Zugang im Betrieb arbeiten. Der Kunde ist für die Handlungen seiner Mitarbeiter im Dienst verantwortlich. Zugänge sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
4.3 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
5. Tarife, Vertragsschluss und Laufzeit
5.1 Der kostenlose Tarif steht ohne Laufzeit und ohne Zahlungspflicht zur Verfügung. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Konten ohne Anmeldung seit 24 Monaten darf der Anbieter nach zweimaliger Ankündigung per E-Mail mit mindestens 30 Tagen Frist löschen.
5.2 Kostenpflichtige Tarife bucht der Kunde im Dienst unter „Konto → Tarif“. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig buchen“ bzw. „Kostenpflichtig hochstufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt es an, indem er den Tarif freischaltet, in der Regel sofort. Die Freischaltung wird per E-Mail bestätigt.
5.3 Die Laufzeit beträgt je nach Zahlweise einen Monat oder zwölf Monate, jeweils ab Freischaltung (nicht zum Kalendermonat). Sie verlängert sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn der Kunde nicht vor ihrem Ende kündigt.
5.4 Kündigung: Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, mit einem Klick im Dienst unter „Konto → Tarif“ oder in Textform an info@fristara.de. Danach gilt der kostenlose Tarif. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Tarifwechsel: Ein Wechsel in einen größeren Tarif gilt sofort, ebenso die dabei gewählte Zahlweise. Es beginnt eine neue Laufzeit. Der nicht verbrauchte Anteil des bisherigen Tarifs wird tagesgenau berechnet und mit der Vergütung des neuen Tarifs verrechnet; ein übersteigender Betrag bleibt als Guthaben für die folgenden Rechnungen stehen. Eine Kündigung entfällt mit dem Hochstufen. Ein Wechsel in einen kleineren Tarif oder zu einer anderen Zahlweise ohne Hochstufen gilt zum Ende der laufenden Laufzeit.
5.6 Lesemodus: Hat der Kunde nach einem Wechsel in einen kleineren Tarif, nach einer Kündigung oder nach einer Rückstufung (Ziffer 6.3) mehr aktive Objekte, als der neue Tarif umfasst, bleiben alle Daten erhalten. Der Kunde kann sie ansehen, exportieren, archivieren und löschen. Anlegen, Bearbeiten, das Eintragen von Prüfungen und Uploads sind gesperrt, bis er Objekte archiviert oder löscht oder einen passenden Tarif wählt. Erinnerungen versendet der Dienst in dieser Zeit nur für so viele Objekte, wie der Tarif umfasst, beginnend mit den zuerst angelegten; für die übrigen ruhen sie. Auf den Lesemodus weist der Dienst deutlich hin.
6. Preise und Zahlung
6.1 Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Vergütung ist für die jeweilige Laufzeit im Voraus zu zahlen. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail; sie wird 14 Tage nach Zugang fällig und ist per Überweisung zu zahlen.
6.3 Ist eine Rechnung nicht bezahlt, erinnert der Anbieter den Kunden frühestens 7 Tage nach Fälligkeit per E-Mail. Er weist dabei darauf hin, dass bei einer Rückstufung Erinnerungen nur noch eingeschränkt versandt werden (Ziffer 5.6). Ist die Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit und mindestens 7 Tage nach dieser Erinnerung noch offen, darf der Anbieter das Konto auf den kostenlosen Tarif zurückstufen. Daten werden dabei nicht gelöscht. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Nach vollständigem Zahlungseingang kann der Kunde den Tarif sofort wieder buchen. Weitergehende Ansprüche aus dem Zahlungsverzug, insbesondere Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 BGB, bleiben unberührt.
6.4 Preisänderungen für bestehende Verträge kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Laufzeit in Textform an. Eine Erhöhung beträgt höchstens 10 % je Kalenderjahr. Der Kunde kann bis zum Beginn der nächsten Laufzeit in Textform oder per Klick widersprechen; dann endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Laufzeit. Ohne Widerspruch gilt der neue Preis ab der nächsten Laufzeit. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
6.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
7. Daten des Kunden
7.1 Alle Daten, die der Kunde in den Dienst eingibt oder hochlädt, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur, um den Dienst zu erbringen.
7.2 Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, für die der Kunde verantwortlich ist, tut der Anbieter das als Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
7.3 Der Kunde lädt nur Inhalte hoch, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Rechtswidrige Inhalte und Schadsoftware sind verboten.
7.4 Der Kunde kann seine Daten jederzeit im Dienst exportieren, auch im kostenlosen Tarif und im Lesemodus. Er kann einzelne Objekte, Anlagen und Prüfungen sowie sein ganzes Konto löschen. Gelöschte Daten werden sofort entfernt und verschwinden spätestens nach 14 Tagen auch aus den Sicherungen. Ein laufender Tarif endet mit der Kontolöschung ohne Erstattung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters, etwa für Rechnungen, bleiben unberührt.
7.5 Der Anbieter sichert die Daten täglich und bewahrt Sicherungen höchstens 14 Tage auf. Die Sicherung ersetzt keine eigene Ablage des Kunden für Unterlagen, die er gesetzlich aufbewahren muss.
8. Zulässige Nutzung und Sperre
Der Kunde darf den Dienst nicht übermäßig belasten, nicht automatisiert in einem Umfang abrufen, der über die übliche Nutzung hinausgeht, und keine Sicherheitsmechanismen umgehen. Bei schwerwiegenden Verstößen darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Abmahnung in Textform, bei Gefahr für den Dienst oder Dritte auch sofort, vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden angemessen ist. Der Export der Daten bleibt dem Kunden auf Anfrage möglich.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die richtige Berechnung der Termine aus den Angaben des Kunden und der Versand der Erinnerungen. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall höchstens auf den höheren Betrag aus der für zwölf Monate vereinbarten Vergütung und 5.000 Euro.
9.3 Im kostenlosen Tarif haftet der Anbieter, außer in den Fällen von Ziffer 9.1, nicht. Das gilt auch, solange ein Konto nach Ziffer 6.3 zurückgestuft ist.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass (a) vom Kunden eingegebene oder übernommene Angaben, Intervalle oder Einstellungen unrichtig oder unvollständig sind, es sei denn, der Anbieter hat eine fehlerhafte Berechnung oder Anzeige durch den Dienst zu vertreten, oder (b) eine ordnungsgemäß versandte Erinnerung aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht zugeht. Im Übrigen gelten die Ziffern 9.1 bis 9.3. § 254 BGB bleibt unberührt; ein Mitverschulden des Kunden liegt insbesondere vor, wenn er die Fristenübersicht entgegen Ziffer 2.5 nicht regelmäßig kontrolliert.
9.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
9.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 9.1. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung (a) wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung erforderlich ist, (b) neue, zusätzliche Funktionen betrifft oder (c) rein redaktionell ist, und sie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, die Hauptleistungspflichten, die Haftung und die Laufzeit nicht berührt. Er teilt solche Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten zum Inkrafttreten kündigen. Andere Änderungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Preisänderungen regelt Ziffer 6.4.
11. Weitere Bestimmungen
11.1 Unterauftragnehmer: Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen, etwa Rechenzentrum und E-Mail-Versand. Er bleibt für deren Leistung verantwortlich.
11.2 Vertraulichkeit: Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, außer bei gesetzlicher oder behördlicher Pflicht zur Offenlegung.
11.3 Höhere Gewalt: Keine Seite haftet für die Nichterfüllung, soweit sie auf Ereignissen außerhalb ihres Einflussbereichs beruht, insbesondere Naturereignissen, Krieg, Streik, behördlichen Anordnungen, Ausfällen öffentlicher Netze oder Angriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Die Vergütung mindert sich für die Dauer eines solchen Ausfalls anteilig.
11.4 Mitwirkung: Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform an info@fristara.de und beschreibt sie so genau wie möglich.
11.5 Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nicht ein Klick im Dienst vorgesehen ist. Vertragssprache ist Deutsch.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.