Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Inspektion (Inaugenscheinnahme, Notverschluss einmal betätigen) DIN 1986-3 / DIN EN 13564Technische Regel oder Norm | Monatlich | Betreiber |
| Wartung / Kontrolle und Prüfung vor Ort (Reinigung, Dichtungen, Rückstausimulation) DIN 1986-3 / DIN EN 13564Technische Regel oder Norm | Halbjährlich | sachkundiges Personal; bei Typ 3 (mit Fremdenergie) fachkundiges Personal |
Wen das betrifft
- Eigentümer bzw. Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage (privat wie gewerblich, Vermieter/WEG). DIN 1986-3 weist laut Herstellerangaben Betrieb, Inspektion und Wartung dem Eigentümer/Betreiber zu. Kommunale Entwässerungssatzungen fordern typischerweise Rückstausicherung (nicht im Einzelnen geprüft).
Wenn die Frist verpasst wird
- Kein spezifischer Bußgeldtatbestand gefunden.
- Haftungs- und Versicherungsfolgen bei Rückstauschäden ohne funktionierende Rückstausicherung werden in der Praxis genannt, wurden aber nicht mit Satzungs- oder Versicherungstexten belegt.
Häufige Irrtümer
- Notverschluss wird nie betätigt und ist im Ernstfall festgesetzt – monatliche Betätigung vorgesehen.
- Rückstauverschluss in Räumen mit hochwertiger Nutzung oder für fäkalienhaltiges Abwasser ohne Typ 3 'F' – Einsatz ist laut DNWAB nur bei untergeordneter Nutzung und mit freigegebenem Typ zulässig.
Quellen
- Abwasserbetrieb, /DIN 1986
- web-catalog.viega.com: ga grundfix r ckstauverschluss ty 6 de at
- kommunaler Betrieb
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.