Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Inspektion/Betriebskontrolle durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen DIN EN 12056-4Technische Regel oder Norm | Monatlich | Betreiber |
| Wartung – Anlagen in gewerblichen Betrieben DIN EN 12056-4 Abschnitt 8.2 i. V. m. DIN EN 12050Technische Regel oder Norm | Vierteljährlich | Fachkundiger |
| Wartung – Anlagen in Mehrfamilienhäusern DIN EN 12056-4 Abschnitt 8.2Technische Regel oder Norm | Halbjährlich | Fachkundiger |
| Wartung – Anlagen in Einfamilienhäusern DIN EN 12056-4 Abschnitt 8.2Technische Regel oder Norm | Jährlich | Fachkundiger |
Wen das betrifft
- Betreiber/Eigentümer der Grundstücksentwässerungsanlage: gewerbliche Betriebe, Vermieter/WEG/Hausverwaltung bei Mehrfamilienhäusern, private Eigentümer von Einfamilienhäusern. Kommunale Entwässerungssatzungen (in NRW je Gemeinde) regeln Rückstausicherung und Betreiberpflichten ergänzend.
Wenn die Frist verpasst wird
- Kein spezifischer Bußgeldtatbestand gefunden.
- Wartungsprotokoll mit allen Arbeiten ist anzufertigen; nicht behebbare Mängel sind dem Betreiber schriftlich zu melden (laut DNWAB-Kundeninformation zur Norm).
Häufige Irrtümer
- Mehrfamilienhaus wird wie Einfamilienhaus nur jährlich gewartet – Norm sieht halbjährlich vor.
- Gemischt genutztes Gebäude mit Gewerbeeinheit – das vierteljährliche Intervall für gewerbliche Betriebe wird übersehen (Zuordnung bei Mischnutzung nicht normativ belegt).
Quellen
- Abwasserbetrieb
- cms.media.wilo.com: wilo58002
- mall-umweltsysteme.at: wartungsvorschiften pumpstationen
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.