Sicherheitsbeleuchtung

Beleuchtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Rettungswege, Ausgänge und Rettungszeichen ausleuchtet, als Einzelbatterie- oder Zentralbatteriesystem.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Tägliche Sichtprüfung der Betriebsbereitschaft zentraler Stromversorgungen (Anzeige; auch über Meldetableau oder Überwachungssystem)
DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10Technische Regel oder Norm
TäglichBetreiber / beauftragte Person
Wöchentliche Funktionsprüfung der Sicherheitsstromquelle
DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 (Vornorm; in den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen, Anhang 14, als Nachweisweg genannt)Technische Regel oder Norm
Wöchentlich nach DIN VDE V 0108-100-1:2018-12. Die neue DIN EN 50172:2024-10 verlangt sie nicht mehr. Solange die Bauaufsicht die Vornorm als Maßstab nennt, ist die wöchentliche Prüfung weiter zu empfehlen.Betreiber / automatisches Prüfsystem
Monatliche Funktionsprüfung (Netzausfall simulieren, Umschaltung jeder Leuchte)
DIN EN 50172Technische Regel oder Norm
MonatlichBetreiber / Elektrofachkraft / automatisches Prüfsystem
Jährliche Betriebsdauerprüfung (volle Bemessungsbetriebsdauer, z. B. 1, 3 oder 8 h)
DIN EN 50172Technische Regel oder Norm
JährlichElektrofachkraft
Zusätzliche Prüfung alle 5 Jahre (neu mit DIN EN 50172:2024-10)
DIN EN 50172:2024-10Technische Regel oder Norm
Alle 5 Jahre; Umfang nach NormFachkraft
Wiederkehrende Prüfung Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen in Sonderbauten
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung
Alle 3 Jahre (höchstens)Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW

Wen das betrifft

  • Arbeitgeber, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Sicherheitsbeleuchtung erfordert (ArbStättV, ASR A2.3 und ASR A3.4). Sonderbauten nach Baurecht bzw. Baugenehmigung, z. B. Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäuser, geschlossene Großgaragen. In normalen Wohngebäuden ist Sicherheitsbeleuchtung in der Regel nicht vorgeschrieben.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Sonderbau: Versäumte PrüfVO-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 PrüfVO NRW i. V. m. § 86 BauO NRW (bis 500.000 Euro Höchstrahmen).
  • Arbeitsstätte: kein direkter Bußgeldtatbestand in § 9 ArbStättV für § 4 Abs. 3. Bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 22 Abs. 3 ArbSchG bis 30.000 Euro (§ 25 ArbSchG).

Häufige Irrtümer

  • Die aufgehobene ASR A3.4/7 wird weiter als Grundlage zitiert, z. B. in Prüfbüchern oder Verträgen.
  • Das Prüfbuch wird nicht geführt oder nicht aktualisiert. Es ist der zentrale Nachweis der Prüfungen.
  • Bei Einzelbatterieleuchten wird nur die Funktion, nicht die volle Betriebsdauer jährlich geprüft.

Quellen

  1. inotec-licht.de: stellungnahme neue din en 50172 2024 10
  2. dgwz.de: Neue DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtung
  3. dinmedia.de: 382242196
  4. forum-verlag.com: asr a3 4 7
  5. zvei.org
  6. recht.nrw.de
  7. ArbStättV § 4, gesetze-im-internet.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.