Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Tägliche Sichtprüfung der Betriebsbereitschaft zentraler Stromversorgungen (Anzeige; auch über Meldetableau oder Überwachungssystem) DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10Technische Regel oder Norm | Täglich | Betreiber / beauftragte Person |
| Wöchentliche Funktionsprüfung der Sicherheitsstromquelle DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 (Vornorm; in den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen, Anhang 14, als Nachweisweg genannt)Technische Regel oder Norm | Wöchentlich nach DIN VDE V 0108-100-1:2018-12. Die neue DIN EN 50172:2024-10 verlangt sie nicht mehr. Solange die Bauaufsicht die Vornorm als Maßstab nennt, ist die wöchentliche Prüfung weiter zu empfehlen. | Betreiber / automatisches Prüfsystem |
| Monatliche Funktionsprüfung (Netzausfall simulieren, Umschaltung jeder Leuchte) DIN EN 50172Technische Regel oder Norm | Monatlich | Betreiber / Elektrofachkraft / automatisches Prüfsystem |
| Jährliche Betriebsdauerprüfung (volle Bemessungsbetriebsdauer, z. B. 1, 3 oder 8 h) DIN EN 50172Technische Regel oder Norm | Jährlich | Elektrofachkraft |
| Zusätzliche Prüfung alle 5 Jahre (neu mit DIN EN 50172:2024-10) DIN EN 50172:2024-10Technische Regel oder Norm | Alle 5 Jahre; Umfang nach Norm | Fachkraft |
| Wiederkehrende Prüfung Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen in Sonderbauten § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung | Alle 3 Jahre (höchstens) | Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW |
Wen das betrifft
- Arbeitgeber, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Sicherheitsbeleuchtung erfordert (ArbStättV, ASR A2.3 und ASR A3.4). Sonderbauten nach Baurecht bzw. Baugenehmigung, z. B. Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäuser, geschlossene Großgaragen. In normalen Wohngebäuden ist Sicherheitsbeleuchtung in der Regel nicht vorgeschrieben.
Wenn die Frist verpasst wird
- Sonderbau: Versäumte PrüfVO-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 PrüfVO NRW i. V. m. § 86 BauO NRW (bis 500.000 Euro Höchstrahmen).
- Arbeitsstätte: kein direkter Bußgeldtatbestand in § 9 ArbStättV für § 4 Abs. 3. Bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 22 Abs. 3 ArbSchG bis 30.000 Euro (§ 25 ArbSchG).
Häufige Irrtümer
- Die aufgehobene ASR A3.4/7 wird weiter als Grundlage zitiert, z. B. in Prüfbüchern oder Verträgen.
- Das Prüfbuch wird nicht geführt oder nicht aktualisiert. Es ist der zentrale Nachweis der Prüfungen.
- Bei Einzelbatterieleuchten wird nur die Funktion, nicht die volle Betriebsdauer jährlich geprüft.
Quellen
- inotec-licht.de: stellungnahme neue din en 50172 2024 10
- dgwz.de: Neue DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtung
- dinmedia.de: 382242196
- forum-verlag.com: asr a3 4 7
- zvei.org
- recht.nrw.de
- ArbStättV § 4, gesetze-im-internet.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.