Brandmeldeanlagen

Anlagen mit automatischen und manuellen Meldern und Zentrale, die Brände erkennen, intern alarmieren, Brandfallsteuerungen auslösen und meist an die Feuerwehr aufgeschaltet sind.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Inspektion (Begehung: Verschmutzung, Beschädigung, Nutzungsänderungen; Teile der Funktion)
DIN VDE 0833-1; DIN 14675-1Technische Regel oder Norm
Vierteljährlich (4-mal im Jahr in etwa gleichen Abständen)Begehung durch eine eingewiesene, sachkundige Person (auch Betriebsangehörige möglich). Elektrische Funktionsprüfungen nur durch eine Elektrofachkraft für Brandmeldeanlagen.
Wartung (Auslösung aller Melder, Feuerwehr-Bedienfeld, Alarmierung, Brandfallsteuerungen, Störungsweiterleitung, Sicherheitsstromversorgung)
DIN VDE 0833-1; DIN 14675-1Technische Regel oder Norm
JährlichFachfirma mit zertifizierten Fachkräften nach DIN 14675 (VdS-anerkannte Errichter bei VdS-anerkannten Anlagen)
Austausch der Akkumulatoren der Zentrale
Herstellerangabe; FachpraxisHerstellervorgabe
Nach Herstellerangabe zur Lebensdauer; in der Praxis meist spätestens nach 4 JahrenFachfirma
Wiederkehrende Prüfung (Wirk-Prinzip-Prüfung) in Sonderbauten nach PrüfVO NRW
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung
Alle 3 Jahre (höchstens)Prüfsachverständige für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Austausch oder Werksprüfung automatischer punktförmiger Brandmelder
DIN 14675-1Technische Regel oder Norm
Nach 5 Jahren (Melder ohne Verschmutzungskompensation) bzw. 8 Jahren (Melder mit automatischer Kalibrierung oder Verschmutzungskompensation). Nicht nötig, wenn die Ansprechschwelle jährlich vor Ort nach Herstellerverfahren nachgewiesen wird.Fachfirma nach DIN 14675

Wen das betrifft

  • Betreiber von Gebäuden mit BMA, meist bauaufsichtlich gefordert: Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hochhäuser, Beherbergung; teils Gewerbe und Versicherungsauflagen. Hinweis: Einfache Heimrauchmelder in Wohnungen sind keine BMA.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Sonderbau: Eine nicht fristgerecht veranlasste PrüfVO-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 PrüfVO NRW in Verbindung mit § 86 BauO NRW, Geldbuße bis 500.000 Euro (Höchstrahmen nach § 86 Abs. 3 BauO NRW).
  • Wird die Anlage abgeschaltet oder ist sie gestört, sind Ersatzmaßnahmen wie Brandwachen nötig.
  • Versicherung: Kürzung bei vereinbarten Obliegenheiten nach § 28 VVG möglich (nur bei Verschulden und Ursächlichkeit).

Häufige Irrtümer

  • Rauchwarnmelder (DIN 14676) und Brandmeldeanlage (DIN 14675) werden verwechselt. Für Brandmeldeanlagen gelten deutlich strengere Intervalle und Qualifikationen.
  • Die vierteljährliche Inspektion fällt weg, weil ein jährlicher Wartungsvertrag besteht.
  • Automatische Melder bleiben über 5 bzw. 8 Jahre hinaus ohne Austausch oder Nachweis der Ansprechschwelle im Betrieb.
  • Bei Abschaltung oder Störung werden keine Ersatzmaßnahmen getroffen.

Quellen

  1. bildung.vds.de: 2025 Plichten Betreiber Brandschutzanlagen
  2. baunetzwissen.de: wartung und instandhaltung von bma 3183031
  3. recht.nrw.de
  4. ArbStättV § 4, gesetze-im-internet.de
  5. Baunetz Wissen: Wartung und Instandhaltung von BMA (Melderaustausch nach DIN 14675)
  6. ZVEI/BHE-Merkblatt 33020: Austausch von Brandmeldern

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.