Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Inspektion (Begehung: Verschmutzung, Beschädigung, Nutzungsänderungen; Teile der Funktion) DIN VDE 0833-1; DIN 14675-1Technische Regel oder Norm | Vierteljährlich (4-mal im Jahr in etwa gleichen Abständen) | Begehung durch eine eingewiesene, sachkundige Person (auch Betriebsangehörige möglich). Elektrische Funktionsprüfungen nur durch eine Elektrofachkraft für Brandmeldeanlagen. |
| Wartung (Auslösung aller Melder, Feuerwehr-Bedienfeld, Alarmierung, Brandfallsteuerungen, Störungsweiterleitung, Sicherheitsstromversorgung) DIN VDE 0833-1; DIN 14675-1Technische Regel oder Norm | Jährlich | Fachfirma mit zertifizierten Fachkräften nach DIN 14675 (VdS-anerkannte Errichter bei VdS-anerkannten Anlagen) |
| Austausch der Akkumulatoren der Zentrale Herstellerangabe; FachpraxisHerstellervorgabe | Nach Herstellerangabe zur Lebensdauer; in der Praxis meist spätestens nach 4 Jahren | Fachfirma |
| Wiederkehrende Prüfung (Wirk-Prinzip-Prüfung) in Sonderbauten nach PrüfVO NRW § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung | Alle 3 Jahre (höchstens) | Prüfsachverständige für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen |
| Austausch oder Werksprüfung automatischer punktförmiger Brandmelder DIN 14675-1Technische Regel oder Norm | Nach 5 Jahren (Melder ohne Verschmutzungskompensation) bzw. 8 Jahren (Melder mit automatischer Kalibrierung oder Verschmutzungskompensation). Nicht nötig, wenn die Ansprechschwelle jährlich vor Ort nach Herstellerverfahren nachgewiesen wird. | Fachfirma nach DIN 14675 |
Wen das betrifft
- Betreiber von Gebäuden mit BMA, meist bauaufsichtlich gefordert: Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hochhäuser, Beherbergung; teils Gewerbe und Versicherungsauflagen. Hinweis: Einfache Heimrauchmelder in Wohnungen sind keine BMA.
Wenn die Frist verpasst wird
- Sonderbau: Eine nicht fristgerecht veranlasste PrüfVO-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 PrüfVO NRW in Verbindung mit § 86 BauO NRW, Geldbuße bis 500.000 Euro (Höchstrahmen nach § 86 Abs. 3 BauO NRW).
- Wird die Anlage abgeschaltet oder ist sie gestört, sind Ersatzmaßnahmen wie Brandwachen nötig.
- Versicherung: Kürzung bei vereinbarten Obliegenheiten nach § 28 VVG möglich (nur bei Verschulden und Ursächlichkeit).
Häufige Irrtümer
- Rauchwarnmelder (DIN 14676) und Brandmeldeanlage (DIN 14675) werden verwechselt. Für Brandmeldeanlagen gelten deutlich strengere Intervalle und Qualifikationen.
- Die vierteljährliche Inspektion fällt weg, weil ein jährlicher Wartungsvertrag besteht.
- Automatische Melder bleiben über 5 bzw. 8 Jahre hinaus ohne Austausch oder Nachweis der Ansprechschwelle im Betrieb.
- Bei Abschaltung oder Störung werden keine Ersatzmaßnahmen getroffen.
Quellen
- bildung.vds.de: 2025 Plichten Betreiber Brandschutzanlagen
- baunetzwissen.de: wartung und instandhaltung von bma 3183031
- recht.nrw.de
- ArbStättV § 4, gesetze-im-internet.de
- Baunetz Wissen: Wartung und Instandhaltung von BMA (Melderaustausch nach DIN 14675)
- ZVEI/BHE-Merkblatt 33020: Austausch von Brandmeldern
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.