Feuerlöscher

Handfeuerlöscher (Pulver, Schaum, Wasser, CO2 u. a.) zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, in Arbeitsstätten Teil der Grundausstattung nach ASR A2.2.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Instandhaltung (Wartung inkl. Prüfung) jedes Feuerlöschers
ArbStättV § 4 Abs. 3 (Pflicht zur Wartung und Prüfung); konkretisiert durch ASR A2.2 Nr. 7.4.1 und 7.4.2 (Fassung Mai 2018, zuletzt geändert 2025); DIN 14406-4Technische Regel oder Norm
Alle 2 Jahre; kürzer bei starker Beanspruchung (z. B. Feuchtigkeit, Schmutz, Erschütterungen, mobiler Einsatz) oder wenn der Hersteller kürzere Fristen vorgibt. Längere Abstände nur, wenn der Hersteller sie ausdrücklich zulässt.Fachkundiger, insbesondere Sachkundiger nach DIN 14406-4
Wiederkehrende Prüfung des Druckbehälters (innere Prüfung, Festigkeitsprüfung)
BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.10; Hinweis in ASR A2.2 Nr. 7.4.2Gesetz oder Verordnung
Je nach Gerätetyp und Prüfer höchstens alle 5 bzw. 10 Jahre. Bei manchen Bauarten (z. B. CO2-Löscher, Aufladelöscher) nur fällig, wenn der Behälter bei der Instandhaltung geöffnet oder neu befüllt wird. Die Prüfung ist unabhängig von der 2-jährlichen Wartung.Zur Prüfung befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), je nach Gerät

Wen das betrifft

  • Arbeitgeber in Arbeitsstätten (Büros, Werkstätten, Läden, auch Hausverwaltungs-Büros und Hausmeister-Werkstätten): Ausstattungs-, Instandhaltungs- und Prüfpflicht nach ArbStättV § 4 Abs. 3 in Verbindung mit ASR A2.2. Sonderbauten: zusätzlich Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept möglich. Private Wohnungen und reine Wohngebäude: Das Bauordnungsrecht in NRW verlangt hier in der Regel keine Feuerlöscher; Pflichten können sich aber aus Baugenehmigung, Mietvertrag oder Versicherungsvertrag ergeben. Freiwillig vorhandene Geräte sollten trotzdem nach Herstellerangaben gewartet werden.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Die versäumte Wartung ist in § 9 ArbStättV nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt, ein direktes Bußgeld gibt es dafür nicht. Die Arbeitsschutzbehörde kann aber eine vollziehbare Anordnung nach § 22 Abs. 3 ArbSchG erlassen. Wer dieser als Arbeitgeber zuwiderhandelt, riskiert nach § 25 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 ArbSchG eine Geldbuße bis 30.000 Euro.
  • Versicherung: Ist die Wartung im Vertrag als Obliegenheit oder Sicherheitsvorschrift vereinbart, kann der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung die Leistung kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG). Das gilt nur, soweit die Verletzung für den Schaden ursächlich war (§ 28 Abs. 3 VVG).
  • Kommt es zu Personenschäden, ist eine zivil- und strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers möglich.

Häufige Irrtümer

  • Die Druckbehälterprüfung nach BetrSichV wird mit der 2-jährlichen Wartung nach DIN 14406-4 gleichgesetzt. Die ASR A2.2 stellt klar, dass die Wartung die Druckprüfung unberührt lässt.
  • Wandhydranten werden auf die Grundausstattung mit Feuerlöschern angerechnet. Seit der ASR A2.2 von 2018 ist das nicht mehr zulässig.
  • Die Wartung wird von nicht sachkundigen Personen oder nur per Sichtkontrolle erledigt. Gefordert ist ein Fachkundiger, insbesondere ein Sachkundiger nach DIN 14406-4.

Quellen

  1. ArbStättV § 4, gesetze-im-internet.de
  2. ArbStättV § 9, gesetze-im-internet.de
  3. ARBSCHG § 25, gesetze-im-internet.de
  4. VVG_2008 § 28, gesetze-im-internet.de
  5. baua.de: ASR A2 2
  6. haufe.de
  7. bvfa.de: asr a22
  8. haufe.de: das ist neu bei asr a22 und asr a23 94 662388
  9. dinmedia.de: 119017611
  10. BetrSichV Anhang 2 (Prüfvorschriften, Abschnitt 4 Druckanlagen)
  11. Änderung der ASR A2.2 vom 8. Mai 2025 (GMBl 2025 S. 365), umwelt-online

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.