Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Wartung, Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft, ggf. Instandsetzung DIN 18232-2 (Wartung natürlicher Rauchabzugsanlagen); VdS CEA 4020 Abschnitt 12.2; § 3 BauO NRW 2018; ArbStättV § 4 Abs. 3 (Arbeitgeber)Technische Regel oder Norm | Nach Herstellerangaben, im Regelfall jährlich (DIN 18232-2); mindestens jährlich (VdS CEA 4020) | qualifizierte Fachfirma bzw. Fachkraft |
| Sichtkontrolle der Betriebsbereitschaft durch den Betreiber BHE-Information 'Pflicht zur regelmäßigen Wartung' (Verbandsempfehlung, keine Rechtsvorschrift oder Norm)Herstellervorgabe | Monatlich (Empfehlung des Fachverbands BHE) | Betreiber / eingewiesene Person |
| Wiederkehrende Prüfung maschineller Rauchabzugsanlagen in Sonderbauten § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung | Alle 3 Jahre (höchstens) | Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW |
| Wiederkehrende Prüfung natürlicher Rauchabzugsanlagen in Sonderbauten § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung | Alle 6 Jahre (höchstens) | Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW |
Wen das betrifft
- Betreiber bzw. Eigentümer aller Gebäude mit RWA: auch Wohngebäude mit Rauchabzug im Treppenraum, Hallen, Gewerbe. Arbeitgeber zusätzlich nach ArbStättV. Sonderbauten nach PrüfVO NRW: zusätzlich wiederkehrende Prüfung durch Prüfsachverständige (maschinelle Rauchabzugsanlagen alle 3 Jahre, natürliche alle 6 Jahre).
Wenn die Frist verpasst wird
- In Sonderbauten handelt nach § 9 PrüfVO NRW ordnungswidrig, wer vorgeschriebene Prüfungen nicht oder nicht fristgerecht durchführen lässt (Verweis auf § 86 Abs. 1 BauO NRW). Geldbuße laut § 86 Abs. 3 BauO NRW bis 500.000 Euro (Höchstrahmen, kein Regelsatz).
- Versicherung und Haftung: Der Verband BHE weist auf Verlust des Versicherungsschutzes und Haftung hin (Verbandsaussage). Rechtlich gilt § 28 VVG (Kürzung nur bei Verschulden und Ursächlichkeit).
Häufige Irrtümer
- Die Rauchabzugsanlage im Treppenhaus von Wohngebäuden wird gar nicht gewartet, weil es 'kein Sonderbau' ist. Die Instandhaltungspflicht nach § 3 BauO NRW gilt für alle Gebäude.
- Die Sichtkontrolle des Hausmeisters wird für die Jahreswartung gehalten. Sie ersetzt die Wartung durch einen Fachbetrieb nicht.
- Die Notstrom-Akkus der RWA-Zentrale werden nicht rechtzeitig getauscht.
Quellen
- bhe.de: 2021 07 Pflicht zur regelmäßigen Wartung
- recht.nrw.de
- recht.nrw.de: 01092026 landesbauordnung 2018 bauo nrw 2018
- ArbStättV § 4, gesetze-im-internet.de
- MHKBG NRW: Erlass zu Funktionsprüfungen (13.07.2021), regelmäßige Wartung u. a. natürlicher Entrauchungsgeräte nach § 3 BauO NRW
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.