Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (gesetzliche Pflicht, ohne festes Intervall im Gesetz) § 47 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)Gesetz oder Verordnung | Laufend, ohne Zeitangabe im Gesetz | unmittelbare Besitzerin/unmittelbarer Besitzer (meist Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht |
| Inspektion und Wartung nach Norm (Funktionsprüfung, Raucheindringöffnungen, Beschädigungen, Umgebungsänderungen) DIN 14676-1 (aktuelle Ausgabe 2025-05; anerkannte Regel der Technik)Technische Regel oder Norm | Jährlich (etwa alle 12 Monate) | Verpflichtete Person selbst oder eine beauftragte Fachkraft bzw. ein Dienstleister. Bei geeigneten Funkmeldern ist eine Ferninspektion möglich. |
| Austausch des Melders Herstellerangabe; DIN 14676-1Herstellervorgabe | Nach Herstellerangabe, üblicherweise nach etwa 10 Jahren | In der Regel Eigentümer bzw. Vermieter |
Wen das betrifft
- Alle Wohnungen in NRW (Miet- und Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser). Einbau und Ausstattung: Eigentümer bzw. Vermieter; laut Land NRW auch Austausch defekter Melder. Betriebsbereitschaft (Wartung, Funktionsprüfung): die unmittelbar besitzende Person, in der Regel der Mieter oder der selbstnutzende Eigentümer, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt. WEG: Die Gemeinschaft darf einheitlichen Einbau und Wartung durch eine Fachfirma für alle Wohnungen beschließen (BGH V ZR 273/17). Fristen: Neubauten seit 01.04.2013, Bestandswohnungen nachrüsten bis 31.12.2016.
Wenn die Frist verpasst wird
- Die BauO NRW sieht für fehlende oder nicht gewartete Rauchwarnmelder kein eigenes Bußgeld vor (§ 86 BauO NRW nennt § 47 nicht).
- Versicherung: Eine Kürzung nach § 28 VVG ist nur möglich, wenn eine entsprechende Obliegenheit vereinbart ist und die Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war.
- Zivilrechtliche Haftung ist möglich, z. B. des Vermieters bei unterlassenem Einbau.
Häufige Irrtümer
- Bundesweite Ratgeber sagen, die Wartung liege 'grundsätzlich beim Eigentümer'. In NRW liegt die Betriebsbereitschaft gesetzlich beim unmittelbaren Besitzer (meist Mieter), sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt.
- Ein in Wohnung oder WEG beschlossener Fachfirmen-Service wird von einzelnen Eigentümern abgelehnt, weil sie eigene Melder haben. Laut BGH V ZR 273/17 darf die WEG einheitlich beschließen.
- Flure ohne Melder, die Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen sind. Pflichträume sind Schlafräume, Kinderzimmer und solche Flure, nicht nur das Schlafzimmer.
Quellen
- recht.nrw.de: 01092026 landesbauordnung 2018 bauo nrw 2018
- lexmea.de: 47
- land.nrw
- land.nrw: download
- beckum.de: merkblatt rauchmelder.pdf?cid=5bm
- vdiv.de
- lto.de
- dinmedia.de: 389751439
- forum-verlag.com: din 14676
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.