Rauchwarnmelder (NRW)

Batteriebetriebene oder vernetzte Heimrauchmelder, die in Wohnungen Brandrauch früh erkennen und akustisch warnen.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (gesetzliche Pflicht, ohne festes Intervall im Gesetz)
§ 47 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)Gesetz oder Verordnung
Laufend, ohne Zeitangabe im Gesetzunmittelbare Besitzerin/unmittelbarer Besitzer (meist Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Pflicht
Inspektion und Wartung nach Norm (Funktionsprüfung, Raucheindringöffnungen, Beschädigungen, Umgebungsänderungen)
DIN 14676-1 (aktuelle Ausgabe 2025-05; anerkannte Regel der Technik)Technische Regel oder Norm
Jährlich (etwa alle 12 Monate)Verpflichtete Person selbst oder eine beauftragte Fachkraft bzw. ein Dienstleister. Bei geeigneten Funkmeldern ist eine Ferninspektion möglich.
Austausch des Melders
Herstellerangabe; DIN 14676-1Herstellervorgabe
Nach Herstellerangabe, üblicherweise nach etwa 10 JahrenIn der Regel Eigentümer bzw. Vermieter

Wen das betrifft

  • Alle Wohnungen in NRW (Miet- und Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser). Einbau und Ausstattung: Eigentümer bzw. Vermieter; laut Land NRW auch Austausch defekter Melder. Betriebsbereitschaft (Wartung, Funktionsprüfung): die unmittelbar besitzende Person, in der Regel der Mieter oder der selbstnutzende Eigentümer, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt. WEG: Die Gemeinschaft darf einheitlichen Einbau und Wartung durch eine Fachfirma für alle Wohnungen beschließen (BGH V ZR 273/17). Fristen: Neubauten seit 01.04.2013, Bestandswohnungen nachrüsten bis 31.12.2016.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Die BauO NRW sieht für fehlende oder nicht gewartete Rauchwarnmelder kein eigenes Bußgeld vor (§ 86 BauO NRW nennt § 47 nicht).
  • Versicherung: Eine Kürzung nach § 28 VVG ist nur möglich, wenn eine entsprechende Obliegenheit vereinbart ist und die Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war.
  • Zivilrechtliche Haftung ist möglich, z. B. des Vermieters bei unterlassenem Einbau.

Häufige Irrtümer

  • Bundesweite Ratgeber sagen, die Wartung liege 'grundsätzlich beim Eigentümer'. In NRW liegt die Betriebsbereitschaft gesetzlich beim unmittelbaren Besitzer (meist Mieter), sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt.
  • Ein in Wohnung oder WEG beschlossener Fachfirmen-Service wird von einzelnen Eigentümern abgelehnt, weil sie eigene Melder haben. Laut BGH V ZR 273/17 darf die WEG einheitlich beschließen.
  • Flure ohne Melder, die Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen sind. Pflichträume sind Schlafräume, Kinderzimmer und solche Flure, nicht nur das Schlafzimmer.

Quellen

  1. recht.nrw.de: 01092026 landesbauordnung 2018 bauo nrw 2018
  2. lexmea.de: 47
  3. land.nrw
  4. land.nrw: download
  5. beckum.de: merkblatt rauchmelder.pdf?cid=5bm
  6. vdiv.de
  7. lto.de
  8. dinmedia.de: 389751439
  9. forum-verlag.com: din 14676

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.