Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel BetrSichV § 4 Abs. 5 Satz 3Gesetz oder Verordnung | Vor jeder Verwendung | Benutzer (fachkundig, unterwiesen) |
| Wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand BetrSichV § 3 Abs. 6, § 14 Abs. 2; TRBS 2121 Teil 2 Abschnitt 5; DGUV Information 208-016Gesetz oder Verordnung | Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; in der Praxis häufig jährlich | zur Prüfung befähigte Person (vom Arbeitgeber beauftragt, Voraussetzungen festgelegt) |
Wen das betrifft
- Arbeitgeber, deren Beschäftigte Leitern verwenden (Hausmeisterdienste, Hausverwaltungen, Handwerk, Gewerbe). Privatpersonen ohne Beschäftigte sind nicht nach BetrSichV verpflichtet.
Wenn die Frist verpasst wird
- Ordnungswidrigkeit nach BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 8 (Leiter ohne durchgeführte und dokumentierte Prüfung verwendet) bzw. Nr. 30 (Prüfergebnis nicht aufgezeichnet) i. V. m. § 25 ArbSchG: bis 5.000 €. Leiterunfälle gehören zu den häufigen Arbeitsunfällen; bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft Rückgriff nehmen.
Häufige Irrtümer
- Leitern werden ohne Kennzeichnung/Inventarnummer geführt, sodass sich Prüfungen nicht zuordnen lassen.
- Private Leitern der Beschäftigten oder des Hausmeisters werden dienstlich benutzt, ohne in die Prüfung einbezogen zu sein.
Quellen
- BetrSichV § 3, gesetze-im-internet.de
- BetrSichV § 14, gesetze-im-internet.de
- BetrSichV § 22, gesetze-im-internet.de
- dguv.de: index.jsp
- forum-verlag.com: trbs 2121 teil 2
- baua.de: TRBS 2121 Teil 2
- TRBS 2121 Teil 2 (BAuA, PDF)
- BetrSichV § 4, gesetze-im-internet.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.