Spielplatzgeräte

Öffentlich oder für eine Nutzergruppe zugängliche Spielgeräte (Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste) samt Fallschutz auf Spielplätzen von Wohnanlagen, Kitas, Gemeinden.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Visuelle Routine-Inspektion (offensichtliche Gefahren, Vandalismus, Verschmutzung)
DIN EN 1176-7 (Norm)Technische Regel oder Norm
In vom Betreiber festgelegter Häufigkeit; in der Praxis wöchentlich, bei starker Nutzung/Vandalismus täglichunterwiesene Person des Betreibers (z. B. Hausmeister)
Operative Inspektion (Funktion, Stabilität, Verschleiß)
DIN EN 1176-7 (Norm)Technische Regel oder Norm
Alle 1 bis 3 Monate bzw. nach Herstellerangabenfachkundige Person (Schulung empfohlen)
Jährliche Hauptinspektion (Gesamtsicherheitsniveau, Fundamente, Fallschutz)
DIN EN 1176-7 (Norm)Technische Regel oder Norm
Jährlich (höchstens 12 Monate)qualifizierter Sachkundiger für Spielplatzprüfung (z. B. nach DIN 79161-1 qualifiziert, TÜV, DEKRA)

Wen das betrifft

  • Betreiber des Spielplatzes: Vermieter, WEG, Wohnungsunternehmen, Kita-Träger, Kommunen, Gastronomie. Die Pflicht ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB); bei Kitas zusätzlich aus dem Unfallversicherungsrecht. In NRW muss bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen in der Regel ein Kleinkinderspielplatz angelegt werden (§ 8 BauO NRW). Für private Gärten (nur eigene Kinder) gilt die Norm nicht.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Keine Bußgeldnorm für versäumte Inspektionen. Bei Unfällen zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz, Schmerzensgeld) wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung ist möglich. Fehlende Inspektionsprotokolle erschweren den Nachweis, dass die Pflichten erfüllt wurden.

Häufige Irrtümer

  • Nur die jährliche Hauptinspektion wird beauftragt, Routine- und operative Inspektionen durch den Hausmeister werden nicht dokumentiert.
  • Fallschutzbelag (Sand, Rindenmulch) wird nicht nachgefüllt oder aufgelockert.

Quellen

  1. Prüforganisation
  2. Prüforganisation
  3. Normenverlag
  4. Herstellerauszug aus DIN EN 1176-7:2020-06
  5. BauO NRW 2018, recht.nrw.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.