Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Regelmäßige Wartung und Prüfung auf einwandfreies Schließen § 3 Abs. 1 BauO NRW; ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3; CE-Türen: DGUV Information 208-022 Nr. 10.2Gesetz oder Verordnung | Regelmäßig, Abstand nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung bzw. Prüfzeugnis; ohne Zulassung (CE-gekennzeichnete Türen) nach der Einbau- und Wartungsanleitung des Herstellers | Nach Zulassung bzw. Herstellerangaben |
| Wartung von Schloss, Bändern, Türschließer und Dichtungen Herstellerangabe, z. B. Wartungsanweisung Konold für T30-Elemente (Stand 12/2018)Herstellervorgabe | Mindestens einmal jährlich, bei häufiger Nutzung öfter | Nach Herstellerangaben |
| Kraftbetätigte Brandschutztüren und -tore: sicherheitstechnische Prüfung ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1 und 2Technische Regel oder Norm | Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend; die ASR empfiehlt mindestens einmal jährlich | Sachkundiger mit geeigneter Kraftmesstechnik |
| Feststellanlagen an Brandschutztüren ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3Technische Regel oder Norm | Die ASR nennt als Beispiel monatlich durch den Betreiber und jährlich durch einen Sachkundigen (eigener Eintrag Feststellanlagen) | Betreiber und Sachkundiger |
Wen das betrifft
- In NRW verlangt § 3 Abs. 1 BauO NRW, dass Anlagen so instand gehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Daraus folgt nach einem Schreiben des Bauministeriums NRW vom 13.07.2021, dass brandschutztechnisch erforderliche Türen, Tore und Klappen regelmäßig zu warten sind, auch in Wohngebäuden. Umfang und Abstand ergeben sich aus Zulassung bzw. Herstellerangaben.
- Arbeitgeber müssen Brandschutztüren und -tore in Arbeitsstätten zusätzlich nach ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3 regelmäßig prüfen lassen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen.
- Türen mit Feststellanlage haben zusätzliche Prüfpflichten, siehe den Eintrag Feststellanlagen.
Wenn die Frist verpasst wird
- Ein festes Bußgeld für versäumte Wartung sieht die ASR nicht vor. Die Arbeitsschutzbehörde kann Maßnahmen anordnen; wer einer vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, riskiert eine Geldbuße bis 30.000 Euro (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG).
- Schließt eine Brandschutztür im Brandfall nicht, kommt eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht (§ 823 BGB).
Häufige Irrtümer
- Brandschutztür mit Keil oder Haken offen gehalten: Muss sie ständig oder länger offen stehen, braucht sie eine bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage (KomNet NRW, Dialog 44061).
- Dichtungen durch beliebige Teile ersetzt: Hersteller verlangen Originaldichtungen (z. B. Konold-Wartungsanweisung).
- Nur die kraftbetätigten Türen geprüft: Auch handbetätigte Brandschutztüren sind nach Zulassung bzw. Herstellerangaben regelmäßig zu warten und zu prüfen (§ 3 BauO NRW; ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3).
Quellen
- MHKBG NRW: Schreiben vom 13.07.2021 zu Funktionsprüfungen und Wartung nach § 3 BauO NRW
- ASR A1.7 Türen und Tore, BAuA
- KomNet NRW, Dialog 43819: Müssen Brandschutztüren geprüft werden? (Stand 09.01.2026)
- KomNet NRW, Dialog 2219: Prüffristen für Feuerschutztüren
- DGUV Information 208-022 Türen und Tore, Nr. 10 (Volltext BGN)
- Konold: Wartungsanweisung für T30-Elemente (Stand 12/2018)
- ArbSchG § 25 Bußgeldvorschriften, gesetze-im-internet.de
- KomNet NRW, Dialog 44061: Brandschutztüren offen halten oder verschließen
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.