Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Dichtheitskontrolle bei mindestens 5 t und unter 50 t CO2-Äquivalent (bzw. Anhang-II-Gase Gruppe 1: 1 kg bis unter 10 kg) Verordnung (EU) 2024/573 Art. 5 Abs. 1 und 6Gesetz oder Verordnung | Alle 12 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate | nach Art. 10 zertifizierte natürliche Person (Kälte-Fachbetrieb) |
| Dichtheitskontrolle bei 50 t bis unter 500 t CO2-Äquivalent (bzw. 10 kg bis unter 100 kg) Verordnung (EU) 2024/573 Art. 5 Abs. 6Gesetz oder Verordnung | Alle 6 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem alle 12 Monate | zertifizierte Person |
| Dichtheitskontrolle ab 500 t CO2-Äquivalent (bzw. ab 100 kg) Verordnung (EU) 2024/573 Art. 5 Abs. 6Gesetz oder Verordnung | Alle 3 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem alle 6 Monate | zertifizierte Person |
| Leckage-Erkennungssystem: Pflicht ab 500 t CO2-Äquivalent (bzw. 100 kg Anhang-II-Gase Gruppe 1); Funktionskontrolle des Systems Verordnung (EU) 2024/573 Art. 6 Abs. 1 und 3Gesetz oder Verordnung | Mindestens alle 12 Monate | zertifizierte Person |
| Nachkontrolle nach Reparatur einer Leckage Verordnung (EU) 2024/573 Art. 4 Abs. 5Gesetz oder Verordnung | Frühestens 24 Stunden, spätestens 1 Monat nach der Reparatur | zertifizierte Person |
Wen das betrifft
- Betreiber der Anlage – laut Umweltbundesamt auch Eigentümer, also private Hausbesitzer mit Wärmepumpe oder Split-Klimagerät, Vermieter und Gewerbe, sobald die Füllmenge die Schwelle erreicht. Ausgenommen sind als „hermetisch geschlossen“ gekennzeichnete Geräte unter 10 t CO2-Äquivalent; in Wohngebäuden gilt für gekennzeichnete hermetisch geschlossene Geräte zusätzlich eine Grenze von 3 kg Kältemittel. Anlagen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan R290, CO2) fallen nicht unter die Dichtheitskontrollpflicht.
Wenn die Frist verpasst wird
- Wer als Betreiber die vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen nicht sicherstellt oder kein vorgeschriebenes Leckage-Erkennungssystem einbaut bzw. kontrollieren lässt, handelt ordnungswidrig (ChemSanktionsV § 13 Abs. 6 Nr. 2–4 i. V. m. § 26 ChemG): Geldbuße bis 50.000 €. Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen nach Art. 7: bis 10.000 €. Dichtheitskontrollen dürfen nur Personen mit passender Sachkundebescheinigung durchführen (ChemKlimaschutzV § 14).
Häufige Irrtümer
- Betreiber rechnen in kg statt in t CO2-Äquivalent – ein Gerät mit rund 2,4 kg R410A ist bereits kontrollpflichtig, bei R32 liegt die Schwelle bei rund 7,4 kg.
- Wärmepumpen-Besitzer gehen davon aus, der Installateur kümmere sich automatisch um die Dichtheitskontrolle; die Betreiberpflicht bleibt beim Eigentümer.
- Die Ausnahme für hermetisch geschlossene Geräte wird angenommen, ohne die Kennzeichnung auf dem Gerät zu prüfen – ohne Kennzeichnung gilt sie nicht.
Quellen
- eur-lex.europa.eu: TXT
- Wiedergabe des Amtstextes
- Wiedergabe des Amtstextes
- umweltbundesamt.de: abschnitt 2 dichtheitskontrollen
- ihk.de: chemikalien klimaschutzverordnung 3148616
- ChemSanktionsV § 13, gesetze-im-internet.de
- ChemG § 26, gesetze-im-internet.de
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung 2026, gesetze-im-internet.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.