Klimaanlagen und Wärmepumpen (F-Gase)

Ortsfeste Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, deren Kältemittel fluorierte Treibhausgase enthält (z. B. R32, R410A) und die deshalb regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert werden müssen.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Dichtheitskontrolle bei mindestens 5 t und unter 50 t CO2-Äquivalent (bzw. Anhang-II-Gase Gruppe 1: 1 kg bis unter 10 kg)
Verordnung (EU) 2024/573 Art. 5 Abs. 1 und 6Gesetz oder Verordnung
Alle 12 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monatenach Art. 10 zertifizierte natürliche Person (Kälte-Fachbetrieb)
Dichtheitskontrolle bei 50 t bis unter 500 t CO2-Äquivalent (bzw. 10 kg bis unter 100 kg)
Verordnung (EU) 2024/573 Art. 5 Abs. 6Gesetz oder Verordnung
Alle 6 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem alle 12 Monatezertifizierte Person
Dichtheitskontrolle ab 500 t CO2-Äquivalent (bzw. ab 100 kg)
Verordnung (EU) 2024/573 Art. 5 Abs. 6Gesetz oder Verordnung
Alle 3 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem alle 6 Monatezertifizierte Person
Leckage-Erkennungssystem: Pflicht ab 500 t CO2-Äquivalent (bzw. 100 kg Anhang-II-Gase Gruppe 1); Funktionskontrolle des Systems
Verordnung (EU) 2024/573 Art. 6 Abs. 1 und 3Gesetz oder Verordnung
Mindestens alle 12 Monatezertifizierte Person
Nachkontrolle nach Reparatur einer Leckage
Verordnung (EU) 2024/573 Art. 4 Abs. 5Gesetz oder Verordnung
Frühestens 24 Stunden, spätestens 1 Monat nach der Reparaturzertifizierte Person

Wen das betrifft

  • Betreiber der Anlage – laut Umweltbundesamt auch Eigentümer, also private Hausbesitzer mit Wärmepumpe oder Split-Klimagerät, Vermieter und Gewerbe, sobald die Füllmenge die Schwelle erreicht. Ausgenommen sind als „hermetisch geschlossen“ gekennzeichnete Geräte unter 10 t CO2-Äquivalent; in Wohngebäuden gilt für gekennzeichnete hermetisch geschlossene Geräte zusätzlich eine Grenze von 3 kg Kältemittel. Anlagen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan R290, CO2) fallen nicht unter die Dichtheitskontrollpflicht.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Wer als Betreiber die vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen nicht sicherstellt oder kein vorgeschriebenes Leckage-Erkennungssystem einbaut bzw. kontrollieren lässt, handelt ordnungswidrig (ChemSanktionsV § 13 Abs. 6 Nr. 2–4 i. V. m. § 26 ChemG): Geldbuße bis 50.000 €. Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen nach Art. 7: bis 10.000 €. Dichtheitskontrollen dürfen nur Personen mit passender Sachkundebescheinigung durchführen (ChemKlimaschutzV § 14).

Häufige Irrtümer

  • Betreiber rechnen in kg statt in t CO2-Äquivalent – ein Gerät mit rund 2,4 kg R410A ist bereits kontrollpflichtig, bei R32 liegt die Schwelle bei rund 7,4 kg.
  • Wärmepumpen-Besitzer gehen davon aus, der Installateur kümmere sich automatisch um die Dichtheitskontrolle; die Betreiberpflicht bleibt beim Eigentümer.
  • Die Ausnahme für hermetisch geschlossene Geräte wird angenommen, ohne die Kennzeichnung auf dem Gerät zu prüfen – ohne Kennzeichnung gilt sie nicht.

Quellen

  1. eur-lex.europa.eu: TXT
  2. Wiedergabe des Amtstextes
  3. Wiedergabe des Amtstextes
  4. umweltbundesamt.de: abschnitt 2 dichtheitskontrollen
  5. ihk.de: chemikalien klimaschutzverordnung 3148616
  6. ChemSanktionsV § 13, gesetze-im-internet.de
  7. ChemG § 26, gesetze-im-internet.de
  8. Chemikalien-Klimaschutzverordnung 2026, gesetze-im-internet.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.