Blitzschutzanlagen

Äußere und innere Blitzschutzsysteme (Fangeinrichtung, Ableitung, Erdung, Potentialausgleich), die Gebäude vor Schäden durch Blitzeinschlag schützen.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Sichtprüfung – Blitzschutzklasse I und II
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit Beiblatt 3, Tabelle der PrüfintervalleTechnische Regel oder Norm
Jährlich (Richtwert der Norm)Blitzschutzfachkraft
Umfassende (vollständige) Prüfung – Blitzschutzklasse I und II
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit Beiblatt 3Technische Regel oder Norm
Alle 2 Jahre (Richtwert der Norm)Blitzschutzfachkraft
Sichtprüfung – Blitzschutzklasse III und IV
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit Beiblatt 3Technische Regel oder Norm
Alle 2 Jahre (Richtwert der Norm)Blitzschutzfachkraft
Umfassende Prüfung – Blitzschutzklasse III und IV
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit Beiblatt 3Technische Regel oder Norm
Alle 4 Jahre (Richtwert der Norm)Blitzschutzfachkraft
Umfassende Prüfung bei kritischen Systemen (alle Schutzklassen)
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit Beiblatt 3Technische Regel oder Norm
Jährlich (Richtwert der Norm)Blitzschutzfachkraft

Wen das betrifft

  • Eigentümer/Betreiber von Gebäuden, für die eine Blitzschutzanlage gefordert ist: In NRW sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen (§ 45 BauO NRW). Häufig ergibt sich die Pflicht aus einer Auflage in der Baugenehmigung, aus Sonderbauvorschriften oder aus dem Versicherungsvertrag. Wer freiwillig eine Anlage hat, sollte sie nach Norm prüfen lassen; eine gesetzliche Prüffrist besteht dann nicht. Gewerbe: zusätzlich über die Gefährdungsbeurteilung.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Keine allgemeine Bußgeldnorm für versäumte Normprüfungen. Bei baurechtlich geforderter Anlage: bauaufsichtliche Anordnungen möglich. Sachversicherung: Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann zu Leistungskürzung führen.

Häufige Irrtümer

  • Eigentümer gehen davon aus, jedes Wohnhaus brauche eine Blitzschutzanlage mit Prüfpflicht – eine Pflicht besteht nur, wo Baurecht, Auflage oder Versicherer sie fordern.
  • Nach Dachsanierung oder PV-Montage wird die Blitzschutzanlage nicht neu geprüft, obwohl Fangeinrichtungen verändert wurden.

Quellen

  1. Hersteller-Normerläuterung
  2. forum-verlag.com: blitzschutz
  3. Bauabteilung Landeskirche
  4. Normenverlag
  5. Wiedergabe BauO NRW
  6. recht.nrw.de
  7. BauO NRW 2018, recht.nrw.de
  8. DIN EN IEC 62305-3 Beiblatt 3:2026-10, DIN Media

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.