Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Inspektion und Wartung DIN EN 806-5:2012-04 Anhang A (erfasst laut Normbeschreibung ausdrücklich Druckerhöhungspumpen); DIN 1988-500:2021-05Technische Regel oder Norm | Nach DIN EN 806-5 Anhang A bzw. Herstellerangabe | Fachbetrieb / Herstellerkundendienst |
Wen das betrifft
- Betreiber der Trinkwasserinstallation (Eigentümer, Vermieter, WEG/Hausverwaltung, Gewerbe); typischerweise größere Mehrfamilienhäuser, Hochhäuser, Gewerbeobjekte.
Wenn die Frist verpasst wird
- Kein spezifischer Bußgeldtatbestand gefunden.
- Haftung des Anschlussnehmers nach § 12 Abs. 1 AVBWasserV.
Häufige Irrtümer
- Druckerhöhungsanlage läuft ohne Wartungsvertrag 'bis sie ausfällt' – Ausfall betrifft die Versorgung des ganzen Gebäudes.
Quellen
- DIN 1988-500:2021-05
- DIN EN 806-5
- gesetze-im-internet.de: TrinkwV
- AVBWASSERV § 12, gesetze-im-internet.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.