Gasleitungen im Gebäude

Gas-Innenleitungsanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zu den Gasgeräten, einschließlich Leitungen in Kellern und Wohnungen.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Sichtprüfung der Gasleitungen („Gas-Hausschau“)
DVGW-TRGI 2018 (DVGW-Arbeitsblatt G 600), Abschnitt 13 (Betrieb und Instandhaltung)Technische Regel oder Norm
Jährlich (Empfehlung)Betreiber selbst (Laie, Checkliste) oder Fachbetrieb
Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Leckmengenmessung) der Leitungsanlage bis 100 hPa Betriebsdruck
DVGW-TRGI 2018 (G 600), Abschnitt 13.3.1.1; Betreiberverantwortung nach NDAV § 13Technische Regel oder Norm
Alle 12 Jahre (Empfehlung)Vertragsinstallationsunternehmen (im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen)

Wen das betrifft

  • Verantwortlich ist der Anschlussnehmer, in der Regel der Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter/WEG: Er ist für Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung verantwortlich – auch dann, wenn er die Anlage oder Wohnung vermietet (NDAV § 13 Abs. 1). Arbeiten an der Anlage dürfen nur der Netzbetreiber oder eingetragene Installationsunternehmen ausführen (NDAV § 13 Abs. 2). Mieter als Nutzer der Gasgeräte sollten Auffälligkeiten (Gasgeruch, Schäden) sofort melden.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Keine Bußgeldnorm für versäumte Gebrauchsfähigkeitsprüfung bekannt. Bei Gasunfällen zivil- und strafrechtliche Haftung; Verstöße gegen das DVGW-Regelwerk können als Sorgfaltsverstoß gewertet werden; versicherungsrechtliche Folgen möglich (nicht beziffert).

Häufige Irrtümer

  • Vermieter verlassen sich auf die Schornsteinfeger-Überprüfung der Gastherme – diese umfasst nicht die Dichtheit der Leitungsanlage.
  • Nach längerer Stilllegung wird eine Leitung wieder in Betrieb genommen, ohne die dafür vorgesehene Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen.

Quellen

  1. ssl.dvgw.de: 02 Protokoll zur Gebrauchsfaehigkeitspruefung der Leitungsanlage
  2. Netzbetreiber NRW
  3. Netzbetreiber
  4. Netzbetreiber
  5. Fachzeitschrift
  6. NDAV § 13, gesetze-im-internet.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.