Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Sichtprüfung der Gasleitungen („Gas-Hausschau“) DVGW-TRGI 2018 (DVGW-Arbeitsblatt G 600), Abschnitt 13 (Betrieb und Instandhaltung)Technische Regel oder Norm | Jährlich (Empfehlung) | Betreiber selbst (Laie, Checkliste) oder Fachbetrieb |
| Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Leckmengenmessung) der Leitungsanlage bis 100 hPa Betriebsdruck DVGW-TRGI 2018 (G 600), Abschnitt 13.3.1.1; Betreiberverantwortung nach NDAV § 13Technische Regel oder Norm | Alle 12 Jahre (Empfehlung) | Vertragsinstallationsunternehmen (im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen) |
Wen das betrifft
- Verantwortlich ist der Anschlussnehmer, in der Regel der Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter/WEG: Er ist für Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung verantwortlich – auch dann, wenn er die Anlage oder Wohnung vermietet (NDAV § 13 Abs. 1). Arbeiten an der Anlage dürfen nur der Netzbetreiber oder eingetragene Installationsunternehmen ausführen (NDAV § 13 Abs. 2). Mieter als Nutzer der Gasgeräte sollten Auffälligkeiten (Gasgeruch, Schäden) sofort melden.
Wenn die Frist verpasst wird
- Keine Bußgeldnorm für versäumte Gebrauchsfähigkeitsprüfung bekannt. Bei Gasunfällen zivil- und strafrechtliche Haftung; Verstöße gegen das DVGW-Regelwerk können als Sorgfaltsverstoß gewertet werden; versicherungsrechtliche Folgen möglich (nicht beziffert).
Häufige Irrtümer
- Vermieter verlassen sich auf die Schornsteinfeger-Überprüfung der Gastherme – diese umfasst nicht die Dichtheit der Leitungsanlage.
- Nach längerer Stilllegung wird eine Leitung wieder in Betrieb genommen, ohne die dafür vorgesehene Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen.
Quellen
- ssl.dvgw.de: 02 Protokoll zur Gebrauchsfaehigkeitspruefung der Leitungsanlage
- Netzbetreiber NRW
- Netzbetreiber
- Netzbetreiber
- Fachzeitschrift
- NDAV § 13, gesetze-im-internet.de
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.