Wandhydranten und Löschwasserleitungen

Ortsfeste Löschwasserentnahmestellen (Wandhydranten Typ S/F) und Steigleitungen, nass, nass/trocken oder trocken, zur Brandbekämpfung durch Selbsthilfekräfte oder Feuerwehr.

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Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Kontrolle durch den Betreiber (Erkennbarkeit, Zugänglichkeit, offensichtliche Mängel, unbeschädigte Plombe; Spüleinrichtungen; Funktion der Zulaufarmaturen)
DIN 14462:2023-07 Abschnitt 7.2, Tabelle 13Technische Regel oder Norm
MonatlichBetreiber / beauftragte Person; Ergebnis dokumentieren
Instandhaltung (Inspektion/Wartung) der Wandhydranten und Löschwasserleitungen
DIN 14462:2023-07 Abschnitte 7.1 und 7.3 bis 7.5; DIN EN 671-3 (Instandhaltung von Schlauchhaspeln und Wandhydranten)Technische Regel oder Norm
Je nach Bauteil und Anlagenart höchstens alle 2 Jahre, jährlich oder nach jedem Gebrauch; Herstellerangaben beachten. Für Wandhydranten ist eine jährliche Instandhaltung üblich. Druckminderer jährlich über den gesamten Regelbereich prüfen.sachkundige Person / Fachfirma
Wiederkehrende Prüfung ortsfester nicht selbsttätiger Feuerlöschanlagen in Sonderbauten
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung
Alle 6 Jahre (höchstens)Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW

Wen das betrifft

  • Betreiber von Gebäuden mit Wandhydranten oder Steigleitungen, die meist bauaufsichtlich gefordert sind (Hochhäuser, Sonderbauten, Gewerbe). Arbeitgeber zusätzlich nach ArbStättV § 4 Abs. 3 (Feuerlöscheinrichtungen). Sonderbauten nach PrüfVO NRW: ortsfeste, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen alle 6 Jahre durch Prüfsachverständige.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Sonderbau: Versäumte PrüfVO-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 PrüfVO NRW i. V. m. § 86 BauO NRW (bis 500.000 Euro Höchstrahmen).
  • Arbeitsstätte: wie bei Feuerlöschern, Bußgeld erst bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung (bis 30.000 Euro, § 25 ArbSchG).

Häufige Irrtümer

  • Monatliche Betreiberkontrollen (Zugänglichkeit, Plomben) werden nicht gemacht oder nicht dokumentiert. Die DIN 14462:2023-07 verlangt, das Ergebnis jeder Kontrolle zu dokumentieren.
  • Wandhydranten werden zugestellt oder als Lagerfläche genutzt.
  • Wandhydranten werden weiter als Ersatz für Feuerlöscher gerechnet. Nach ASR A2.2 ist das seit 2018 nicht mehr zulässig.

Quellen

  1. roedl.com: neufassung din 14462 2023 07
  2. dgwz.de: bvfa veroeffentlicht merkblatt wandhydranten din 14462
  3. shop.vds.de: vds 3462
  4. dinmedia.de: 112126795
  5. recht.nrw.de
  6. bvfa.de: asr a22

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.