Prüffristen
| Prüfung | Frist | Wer prüft |
|---|---|---|
| Kontrolle durch den Betreiber (Erkennbarkeit, Zugänglichkeit, offensichtliche Mängel, unbeschädigte Plombe; Spüleinrichtungen; Funktion der Zulaufarmaturen) DIN 14462:2023-07 Abschnitt 7.2, Tabelle 13Technische Regel oder Norm | Monatlich | Betreiber / beauftragte Person; Ergebnis dokumentieren |
| Instandhaltung (Inspektion/Wartung) der Wandhydranten und Löschwasserleitungen DIN 14462:2023-07 Abschnitte 7.1 und 7.3 bis 7.5; DIN EN 671-3 (Instandhaltung von Schlauchhaspeln und Wandhydranten)Technische Regel oder Norm | Je nach Bauteil und Anlagenart höchstens alle 2 Jahre, jährlich oder nach jedem Gebrauch; Herstellerangaben beachten. Für Wandhydranten ist eine jährliche Instandhaltung üblich. Druckminderer jährlich über den gesamten Regelbereich prüfen. | sachkundige Person / Fachfirma |
| Wiederkehrende Prüfung ortsfester nicht selbsttätiger Feuerlöschanlagen in Sonderbauten § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 i. V. m. § 2 Abs. 1 PrüfVO NRWGesetz oder Verordnung | Alle 6 Jahre (höchstens) | Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW |
Wen das betrifft
- Betreiber von Gebäuden mit Wandhydranten oder Steigleitungen, die meist bauaufsichtlich gefordert sind (Hochhäuser, Sonderbauten, Gewerbe). Arbeitgeber zusätzlich nach ArbStättV § 4 Abs. 3 (Feuerlöscheinrichtungen). Sonderbauten nach PrüfVO NRW: ortsfeste, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen alle 6 Jahre durch Prüfsachverständige.
Wenn die Frist verpasst wird
- Sonderbau: Versäumte PrüfVO-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 PrüfVO NRW i. V. m. § 86 BauO NRW (bis 500.000 Euro Höchstrahmen).
- Arbeitsstätte: wie bei Feuerlöschern, Bußgeld erst bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung (bis 30.000 Euro, § 25 ArbSchG).
Häufige Irrtümer
- Monatliche Betreiberkontrollen (Zugänglichkeit, Plomben) werden nicht gemacht oder nicht dokumentiert. Die DIN 14462:2023-07 verlangt, das Ergebnis jeder Kontrolle zu dokumentieren.
- Wandhydranten werden zugestellt oder als Lagerfläche genutzt.
- Wandhydranten werden weiter als Ersatz für Feuerlöscher gerechnet. Nach ASR A2.2 ist das seit 2018 nicht mehr zulässig.
Quellen
- roedl.com: neufassung din 14462 2023 07
- dgwz.de: bvfa veroeffentlicht merkblatt wandhydranten din 14462
- shop.vds.de: vds 3462
- dinmedia.de: 112126795
- recht.nrw.de
- bvfa.de: asr a22
Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.