Regalprüfung nach DIN EN 15635

Ortsfeste Regale und Regalanlagen aus Stahl in Lager, Werkstatt, Keller und Archiv, etwa Fachboden-, Paletten- und Kragarmregale.

1011121234567891JAHR

Prüffristen

PrüfungFristWer prüft
Prüfung vor der ersten Verwendung (ordnungsgemäße Montage nach Herstellerangaben)
BetrSichV § 14 Abs. 1; DGUV Information 208-043Gesetz oder Verordnung
Nach jeder Montage und vor der ersten Verwendungzur Prüfung befähigte Person
Sichtkontrolle auf Schäden (Anfahrschäden, Verformungen, Überladung)
DIN EN 15635Technische Regel oder Norm
Wöchentlich oder in Abständen nach Risikoanalysevom Betreiber benannte, unterwiesene Person
Wiederkehrende Prüfung (Experteninspektion)
BetrSichV § 3 Abs. 6, § 14 Abs. 2; DIN EN 15635; DGUV Information 208-043Gesetz oder Verordnung
Mindestens alle 12 Monate; Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung festzur Prüfung befähigte Person (Regalinspekteur, intern oder extern)
Außerordentliche Prüfung vor der weiteren Verwendung
BetrSichV § 14 Abs. 3Gesetz oder Verordnung
Nach Umbau, Anfahrschaden oder anderem außergewöhnlichen Ereigniszur Prüfung befähigte Person

Wen das betrifft

  • Arbeitgeber, in deren Betrieb Beschäftigte Regale benutzen (Lager, Werkstatt, Handel, Hausmeisterdienste, Hausverwaltungen mit eigenem Lager oder Archiv).
  • Regale, die nur von Hand be- und entladen werden, sind nicht ausgenommen. Lassen sich schädigende Einflüsse in der Gefährdungsbeurteilung ausschließen, kann die regelmäßige Prüfung dort aber entfallen. Kraftbetriebene Regale sind immer prüfpflichtig.

Wenn die Frist verpasst wird

  • Ordnungswidrigkeit nach BetrSichV § 22 Abs. 1 Nr. 8 (Regal ohne durchgeführte und dokumentierte Prüfung verwendet), Nr. 28 (Prüfung vor der ersten Verwendung nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst) bzw. Nr. 30 (Prüfergebnis nicht aufgezeichnet) i. V. m. § 25 ArbSchG: bis 5.000 €. Stürzt ein beschädigtes Regal ein, drohen schwere Unfälle; bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft Rückgriff nehmen.

Häufige Irrtümer

  • Anfahrschäden durch Stapler oder Hubwagen werden nicht gemeldet und bis zur nächsten Jahresprüfung übersehen; deshalb die regelmäßigen Sichtkontrollen.
  • Das Belastungsschild fehlt oder stimmt nach einem Umbau (andere Fachhöhen) nicht mehr mit der zulässigen Last überein.
  • Handbeladene Regale werden ohne Begründung in der Gefährdungsbeurteilung pauschal von der Prüfung ausgenommen.

Quellen

  1. DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ (Juni 2020), publikationen.dguv.de
  2. DGUV Sachgebiet Lagereinrichtungen und -geräte: FAQ
  3. BetrSichV § 3, gesetze-im-internet.de
  4. BetrSichV § 14, gesetze-im-internet.de
  5. BetrSichV § 22, gesetze-im-internet.de
  6. ArbSchG § 25, gesetze-im-internet.de

Stand der Recherche: Oktober 2026. Fristara ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Kürzere Fristen aus Herstellerangaben, Prüfbericht oder Gefährdungsbeurteilung gehen vor.