Zurück zum Guide

E-Rechnung empfangen ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für viele Teams ist das die eigentliche Umstellung – noch bevor sie selbst vollständig auf strukturierte Ausgangsrechnungen umstellen.

01

Empfang ist seit 2025 Pflicht

Inländische Unternehmen müssen seit 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen.

02

Die Einstiegshürde ist niedriger als viele denken

Für den Empfang reicht grundsätzlich schon ein E-Mail-Postfach. Das ersetzt aber noch keinen sauberen Prozess.

03

Kleinunternehmer sind nicht außen vor

Auch wer selbst keine E-Rechnungen ausstellen muss, kann trotzdem verpflichtet sein, E-Rechnungen empfangen zu können.

Überblick

Viele Unternehmen haben die E-Rechnung zunächst als Versandthema verstanden. Praktisch beginnt die neue Lage aber oft auf der Eingangsseite: Ein Lieferant kann dir seit 2025 grundsätzlich eine E-Rechnung schicken, und du musst sie annehmen können.

Genau deshalb ist es sinnvoll, Empfang, Sichtprüfung, Ablage und Weitergabe an Buchhaltung oder Steuerberatung gemeinsam zu denken.

Die neue Pflicht beim Rechnungsempfang

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung gibt es dafür keine allgemeinen Ausnahmen.

Das gilt auch für Kleinunternehmer. Wer selbst bei Ausgangsrechnungen noch nicht zur E-Rechnung verpflichtet ist, muss auf der Eingangsseite dennoch organisatorisch vorbereitet sein.

Was mindestens ausreicht

Für den Empfang reicht nach den FAQ des BMF bereits ein E-Mail-Postfach aus. Die Hürde ist also rechtlich bewusst niedrig gehalten.

Im operativen Alltag genügt ein bloßes Postfach aber meist nicht. Ohne Weiterleitung, Sichtprüfung und Lesbarmachung entsteht schnell nur ein neuer Unsicherheitskanal.

Was nicht automatisch verlangt ist

Aus der gesetzlichen Definition folgt nicht, dass der Rechnungsempfänger schon heute zwingend eine umfassende elektronische Weiterverarbeitung im ERP aufbauen muss.

Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass keine weitergehenden Pflichten zur elektronischen Verarbeitung bestehen, als sie sich ohnehin aus den Regeln zur Aufbewahrung ergeben. Du musst also empfangsfähig sein – aber nicht jede denkbare Automatisierungsstufe sofort umsetzen.

Welche praktischen Folgen das für deinen Ablauf hat

Praktisch brauchst du drei Dinge: einen klaren Eingangsweg, eine Möglichkeit zur Sichtprüfung und eine Ablage, bei der der strukturierte Teil nicht verloren geht.

Gerade bei XRechnungen ist zusätzlich wichtig, wie Mitarbeitende die Rechnung überhaupt lesen. Dafür kann ein Viewer notwendig sein. Für ZUGFeRD ist die Lesbarkeit oft einfacher, aber auch dort bleibt der strukturierte Teil maßgeblich.

Praxisregel: Der Rechnungsempfang ist erst dann stabil, wenn eine Rechnung nicht nur ankommt, sondern intern auffindbar, lesbar und eindeutig einem Vorgang zuordenbar bleibt.

Häufige Fehler

  • zu glauben, ein normales Postfach reiche ohne Prozessgestaltung dauerhaft aus,
  • XRechnungen nur als unlesbare XML-Datei abzulegen,
  • den strukturierten Teil beim Speichern oder Weiterleiten zu verlieren,
  • Eingangsrechnungen nicht klar einem Verantwortlichen zuzuweisen,
  • anzunehmen, Kleinunternehmer müssten nichts vorbereiten.

Praktische Checkliste

  • Mindestens ein verlässlich überwachtes Postfach für Rechnungseingänge festlegen.
  • Sicherstellen, dass strukturierte Formate intern lesbar gemacht werden können.
  • Weiterleitung und Zuständigkeiten für Prüfung und Buchung definieren.
  • Den strukturierten Teil unverändert am Vorgang aufbewahren.

Häufige Fragen

Reicht ein normales E-Mail-Postfach wirklich aus?

Für die Mindestanforderung beim Empfang ja. Für einen belastbaren Prozess brauchst du meist zusätzlich Regeln für Sichtprüfung, Weitergabe und Ablage.

Muss ich seit 2025 sofort eine komplette ERP-Verarbeitung einführen?

Nein. Das BMF verlangt nicht automatisch eine weitergehende elektronische Verarbeitung über die bestehenden Aufbewahrungspflichten hinaus.

Gilt das auch für Kleinunternehmer?

Ja. Kleinunternehmer sind zwar bei eigenen Ausgangsrechnungen privilegiert, müssen eingehende E-Rechnungen aber trotzdem empfangen können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung.

Als Nächstes sinnvoll

Fristara ausprobieren?

Rechnungseingänge, Fristen und Dokumentenstatus zentraler im Blick behalten, statt Postfächer und Anhänge manuell zu durchsuchen.