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E-Rechnung: Übergangsfristen

Die E-Rechnung ist seit 2025 das gesetzliche Zielbild – aber nicht jede Rechnung musste sofort umgestellt werden. Wer die Übergangsfristen falsch liest, plant entweder zu spät oder unnötig hektisch.

01

2025 startet nicht als harter Komplett-Schnitt

Das Recht wurde umgestellt, aber für die Ausstellung gibt es mehrere Jahre Übergangszeit.

02

2027 ist nur für bestimmte Unternehmen verlängert

Die verlängerte Frist gilt insbesondere für Rechnungsaussteller mit Vorjahresumsätzen bis 800.000 Euro.

03

Spätestens 2028 wird der Handlungsspielraum eng

Nach Ablauf der Übergangsfristen ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend.

Überblick

In vielen Teams wird die E-Rechnung zu pauschal geplant: entweder „noch lange nicht relevant“ oder „ab 2025 sofort alles nur noch XML“. Die tatsächliche Rechtslage liegt dazwischen.

Wer die Jahre 2025 bis 2028 als Stufenmodell versteht, kann deutlich sauberer priorisieren: zuerst empfangsfähig werden, dann Ausgangsprozesse geordnet umstellen.

Was in den Jahren 2025 und 2026 gilt

Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich Rechnungsaussteller grundsätzlich noch dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung zu verwenden.

Das betrifft Papier ebenso wie andere elektronische Formate wie ein PDF per E-Mail. Gerade deshalb ist diese Phase vor allem eine Übergangs- und Umstellungszeit – nicht mehr der alte Dauerzustand.

Was sich im Jahr 2027 ändert

Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich die Möglichkeit, noch sonstige Rechnungen zu verwenden, bis Ende 2027.

Zusätzlich kann ein EDI-Verfahren, das die Anforderungen an eine E-Rechnung noch nicht erfüllt, ebenfalls noch bis Ende 2027 verwendet werden. Für größere Rechnungsaussteller ist diese verlängerte Schonfrist dagegen kein Automatismus.

Was ab 2028 praktisch übrig bleibt

Nach Ablauf der Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E-Rechnung grundsätzlich verpflichtend, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Wer bis dahin noch ausschließlich auf PDF oder Papier setzt, verlagert das Thema nur. Sinnvoller ist, die Übergangszeit für klare Formate, Zuständigkeiten und Archivierungswege zu nutzen.

Was das für deine Planung bedeutet

Praktisch lohnt sich eine Planung in Wellen: zuerst Empfangsfähigkeit und Lesbarkeit, dann Formatentscheidung, dann saubere Ausgangsprozesse nach Kunden- und Lieferantenstruktur.

Die Entscheidung, Übergangsregeln zu nutzen, liegt beim Rechnungsaussteller. Ein Rechnungsempfänger kann aber trotzdem bewusst Geschäftspartner wählen, deren Prozesse besser zu den eigenen Abläufen passen.

Praxisregel: Nicht auf das letzte zulässige Datum warten. Wer die Übergangszeit nur aussitzt, muss später meist mehrere Prozessschritte auf einmal umbauen.

Häufige Fehler

  • 2025 als vollständige Sofortpflicht für jede Rechnung zu lesen,
  • die Übergangsfristen mit dauerhaften Ausnahmen zu verwechseln,
  • die 800.000-Euro-Grenze falsch oder gar nicht zu prüfen,
  • nur den Versand zu planen und den Empfang liegenzulassen,
  • keinen internen Zeitplan für Format-, Freigabe- und Archivierungsfragen festzulegen.

Praktische Checkliste

  • Eigene Jahre 2025, 2026, 2027 und ab 2028 getrennt planen.
  • Vorjahresumsatz prüfen, wenn 2027 noch mitgedacht wird.
  • Nicht nur auf rechtliche Zulässigkeit, sondern auch auf Prozessreife schauen.
  • Lieferanten- und Kundenkommunikation rechtzeitig vorbereiten.

Häufige Fragen

Darf ich 2025 noch Papierrechnungen oder PDFs verwenden?

Ja, im allgemeinen Übergangszeitraum 2025 bis 2026 grundsätzlich schon. Für PDFs als sonstige elektronische Rechnung bleibt aber die Zustimmung des Empfängers relevant.

Gilt die verlängerte Frist 2027 für alle Unternehmen?

Nein. Die Verlängerung ist insbesondere an den Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers geknüpft.

Wer entscheidet über die Nutzung der Übergangsfristen?

Die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Rechnungsaussteller. Der Rechnungsempfänger kann seinen Geschäftspartner aber natürlich nach praktischen Kriterien auswählen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung.

Als Nächstes sinnvoll

Fristara ausprobieren?

Offene Rechnungsprozesse, Zuständigkeiten und Dokumentenstatus so organisieren, dass die Umstellung nicht erst im letzten Moment sichtbar wird.