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Wenn nichts mehr hilft: das gerichtliche Mahnverfahren

Manchmal bleibt eine Rechnung offen, obwohl du sauber gemahnt hast. Dann gibt es einen ruhigen, formalen Weg weiter: das gerichtliche Mahnverfahren – online, oft ohne Anwalt und mit einem klaren Ablauf.

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Online beantragt

Den Mahnbescheid kannst du selbst über das Mahnportal der Justiz (online-mahnantrag.de) ausfüllen – ein Anwalt ist dafür in vielen Fällen nicht nötig.

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Zwei Wochen Frist

Nach Zustellung hat die Gegenseite typischerweise zwei Wochen, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Erst danach geht es weiter.

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Kosten gehören zur Forderung

Gerichtsgebühr und ausgelegte Mahnkosten kannst du in der Regel in die Forderung aufnehmen – zahlt die Gegenseite, holst du sie meist zurück.

Was das gerichtliche Mahnverfahren ist

Wenn deine Zahlungserinnerung und die Mahnung wirkungslos bleiben, ist das gerichtliche Mahnverfahren der nächste, geordnete Schritt. Es ist ein vereinfachtes Verfahren der Justiz, mit dem du einen offenen Geldbetrag durchsetzen kannst, ohne sofort eine klassische Klage zu führen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob deine Forderung berechtigt ist – es stellt der Gegenseite lediglich förmlich zu, dass du etwas verlangst.

Beantragt wird ein sogenannter Mahnbescheid. Das geht in vielen Fällen komplett online über das Mahnportal der Justiz (online-mahnantrag.de). Du brauchst dafür typischerweise keinen Anwalt – das Verfahren ist gerade so gebaut, dass du es als Selbstständiger oder kleines Unternehmen selbst einreichen kannst. Zuständig sind zentrale Mahngerichte, in der Regel das Amtsgericht des Bundeslandes, in dem du deinen Sitz hast.

Wichtig zur Einordnung: Das Mahnverfahren lohnt sich vor allem dann, wenn die Forderung der Höhe nach klar ist und du sie belegen kannst. Geht es im Kern um Streit darüber, ob du überhaupt etwas zu bekommen hast, landet ihr ohnehin im streitigen Verfahren – dann ist der direkte Weg manchmal sinnvoller.

Vom Mahnbescheid zum vollstreckbaren Titel

Der Ablauf folgt einem festen Muster. Du füllst den Antrag aus, das Gericht stellt der Gegenseite den Mahnbescheid zu. Ab Zustellung hat die Gegenseite typischerweise zwei Wochen Zeit, um entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Reagiert sie nicht, kannst du den nächsten Schritt gehen.

Zahlt oder reagiert die Gegenseite nicht, beantragst du den Vollstreckungsbescheid. Damit erhältst du einen vollstreckbaren Titel – also die rechtliche Grundlage, um die Forderung notfalls durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen zu lassen. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Urteil; titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann die Gegenseite noch innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

  • Antrag stellen: Mahnbescheid online über das Mahnportal ausfüllen und einreichen
  • Zustellung + Frist: Gegenseite hat ab Zustellung typischerweise 2 Wochen für Zahlung oder Widerspruch
  • Vollstreckungsbescheid: bei Schweigen auf deinen Antrag hin – Antrag in der Regel innerhalb von 6 Monaten
  • Titel: rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid = vollstreckbarer Titel, wirkt wie ein Urteil

Wenn die Gegenseite widerspricht – und was es kostet

Legt die Gegenseite fristgerecht Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren damit beendet. Ein Vollstreckungsbescheid ist dann nicht mehr möglich. Willst du die Forderung weiterverfolgen, geht es ins streitige Verfahren über – das ist im Kern ein normaler Zivilprozess vor dem zuständigen Gericht, in dem deine Forderung inhaltlich verhandelt und durch Vergleich oder Urteil entschieden wird. Diesen Schritt musst du selbst anstoßen und in der Regel weitere Kosten einzahlen.

Zu den Kosten: Für das Mahnverfahren fällt eine Gerichtsgebühr an, die sich nach der Höhe der Hauptforderung richtet – im Mahnverfahren typischerweise eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz, mit einer Mindestgebühr von rund 38 Euro (Stand 2026). Diese Gebühr legst du zunächst aus. Das Gute: Gerichtskosten und bereits ausgelegte, berechtigte Mahnkosten kannst du in der Regel in die Forderung aufnehmen. Zahlt die Gegenseite oder verlierst sie das Verfahren, holst du diese Kosten typischerweise zurück. Konkrete Beträge zu deinem Fall liefert der Kostenrechner der Mahngerichte.

Praktische Checkliste

  • Aussergerichtliche Mahnung erfolglos und Forderung der Höhe nach belegbar?
  • Mahnbescheid online über das Mahnportal der Justiz (online-mahnantrag.de) vorbereitet?
  • Hauptforderung, ausgelegte Mahnkosten und Verzugszinsen sauber aufgeschlüsselt?
  • Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung im Blick – reagiert die Gegenseite?
  • Bei Schweigen: Vollstreckungsbescheid rechtzeitig (in der Regel binnen 6 Monaten) beantragt?
  • Bei Widerspruch entschieden, ob du ins streitige Verfahren gehst?

Häufige Fragen

Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?

In vielen Fällen nicht. Das gerichtliche Mahnverfahren ist bewusst so angelegt, dass du den Antrag selbst über das Mahnportal der Justiz online ausfüllen und einreichen kannst. Bei größeren oder rechtlich heiklen Forderungen kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein – das ist aber eine Einschätzung, die du an deinem konkreten Fall treffen solltest.

Was passiert, wenn die Gegenseite Widerspruch einlegt?

Dann ist das Mahnverfahren beendet und ein Vollstreckungsbescheid ist nicht mehr möglich. Möchtest du die Forderung weiterverfolgen, geht es ins streitige Verfahren über – einen normalen Zivilprozess, in dem die Forderung inhaltlich geprüft wird. Diesen Schritt musst du aktiv beantragen und meist zusätzliche Kosten einzahlen.

Bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen?

Die Gerichtsgebühr legst du zunächst aus. Du kannst sie zusammen mit berechtigten, bereits ausgelegten Mahnkosten in der Regel in die Forderung aufnehmen. Zahlt die Gegenseite oder verliert sie das Verfahren, bekommst du diese Kosten typischerweise erstattet. Eine Garantie auf die Rückzahlung gibt es nicht – etwa wenn bei der Gegenseite nichts zu holen ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung im Rechnungsalltag und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Einzelfallberatung.

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